Energie weltweit. Beratung ganz nah.

EnTeWe, das Energie- und Technologiebüro Westfalen, wurde 2005 mit dem Ziel gegründet, die Möglichkeiten eines nicht länger reglementierten Energieversorgungsmarktes für Unternehmen und Privatkunden zugänglich zu machen.

Der Ursprung der EnTeWe liegt im Consultingbereich der European Energy Exchange (EEX) in Leipzig, einer der wichtigsten Strombörsen Europas. Seit Gründung befindet sich unser Firmensitz in Anröchte, Nordrhein-Westfalen.

Die EnTeWe ist gänzlich unabhängig von einzelnen Anbietern. Stattdessen nutzen wir ein Netzwerk aus internationalen Energieversorgern, technischen Innovationsunternehmen und Forschungsbereichen von Fachhochschulen, um für unsere Kunden maßgeschneiderte Versorgungskonzepte für die Strom- und Gasversorgung zu planen, zu realisieren und zu betreuen.

Dabei verbinden wir bei der EnTeWe die technische Kompetenz des Ingenieurs mit dem Blick des Kaufmanns.

Heute gehört die EnTeWe zu den renommiertesten Unternehmen der Branche. Unseren Leistungen vertrauen deutschlandweit mehr als 250 mittelständische Unternehmen sowie mehr als 1.000 Kleinkunden.

Philosophie
Philosophie

Unsere Philosophie: Nachhaltig statt kurz gedacht

Mit dem richtigen Energieversorgungskonzept können Unternehmen erhebliche Einsparungen erzielen. Allerdings ist dieses durch die hohe Anzahl von Anbietern mit unterschiedlichsten Vertragsmodellen, die voranschreitende technische Innovation sowie die Möglichkeiten, die der Gesetzgeber für produzierende Unternehmen bereithält, sehr komplex. Es bedarf einer permanenten Aufmerksamkeit sowie hoher Sachkenntnis. Dies ist zudem zeitaufwändig und bindet Ressourcen, die dann nicht mehr für das Kerngeschäft zur Verfügung stehen.

Wir, bei der EnTeWe, bilden daher die Schnittstelle zu dem vielschichtigen und dynamischen Markt und ermöglichen unseren Kunden, sich auf ihr Kerngeschäft konzentrieren zu können. Viele Beratungsunternehmen im Energieversorgungsbereich fokussieren sich in ihren Aktivitäten lediglich darauf, einen bestehenden Vertrag durch einen günstigeren abzulösen. Der Ansatz der EnTeWe geht hier weiter.

Wir betrachten jeden einzelnen Kunden in seiner Gesamtheit. Wir berücksichtigen die technischen Gegebenheiten genauso wie die wirtschaftlichen Aspekte und lassen dies in ein individuelles Bedarfsprofil einfließen. Auf dieser Basis erstellen wir ein passgenaues Angebot, welches grundsätzlich auf Nachhaltigkeit und Versorgungssicherheit ausgelegt ist. Darüber hinaus begleiten wir unsere Kunden bei Veränderungsprozessen wie z.B. der Ausweitung von Produktionsanlagen mit umfassenden Lösungsangeboten.

Unsere Leistungen erbringen wir zuverlässig und in gelebter Kundennähe, auch über die Dauer eines Projektes hinaus.

Unsere Kunden profitieren durch:

  • reduzierte Komplexität mit der EnTeWe als zentrale Anlaufstelle für alle Belange der Energieversorgung
  • Kostenoptimierung und Sicherheit in der Energieversorgung
  • Handlungsempfehlungen für den optimalen Einsatz von Produktionsanlagen
Philosophie
Philosophie

Thorsten Kleere und sein Team: Erfahrung trifft auf Weitblick

Unternehmensgründer und Geschäftsführer Thorsten Kleere hat in seinem berufl ichen Werdegang profunde Erfahrungen in jedem Element der Energieversorgungskette gesammelt.

Technische Zusammenhänge und Gegebenheiten kann er dadurch schnell erfassen und diese in der Entwicklung von spezifischen Kundenlösungen nutzen.

Team
Philosophie

Geschäftsausstattung: Alles auf dem neuesten Stand

Büro:
Unser Büro in Anröchte ist mit modernster Büro- und Kommunikationstechnik für die schnelle Erstellung von aussagekräftigen Angebotsunterlagen und Expertisen sowie deren Übermittlung ausgestattet.

Für persönliche Gespräche, die nicht beim Kunden stattfinden, bieten unsere Geschäftsräume einen repräsentativen Rahmen. Natürlich besteht auch die Möglichkeit zur Durchführung von Webkonferenzen.

Technische Ausstattung/Messgeräte:
Die EnTeWe ist in der Lage, die technischen Gegebenheiten der Kunden zu erfassen und mit Ingenieurswissen zu analysieren. So heben wir uns von anderen Beratungsunternehmen der Branche ab, die einen alleinigen Fokus auf Vertragsablösungen haben. Kontinuierliche Investitionen sind für uns selbstverständlich, sodass unsere Messgeräte immer auf dem neuesten technischen Stand sind:

  • Netzanalysatoren
  • Beleuchtungsstärkemesser
  • Thermomessgeräte u.s.w.

Sämtliche Messgeräte, die jeweils erforderlichen Peripheriegeräte und Softwarelösungen sind Teil unserer Betriebsausstattung. Die hiermit aufgenommenen Daten bilden kundenindividuelle, optimierungsrelevante Momentanaufnahmen ab. Auf Basis dieser Erkenntnisse lassen sich Verbesserungen im Verbrauchsverhalten durchführen. Sie sind aber auch die Grundlage, wenn es darum geht, Energie kostengünstig und bedarfsgerecht zu beschaffen.

Als neueste Anschaffung haben wir ein Drohnenmodell im Einsatz. Hiermit können wir ohne erheblichen Aufwand und Sicherheitsvorkehrungen an relevante Aufnahmen von z.B. PV- und Windkraft-Anlagen gelangen. Auch bei weiteren technischen Erweiterungen bedarf es oftmals detailgetreuer Luftaufnahmen.

Energiebeschaffung

Für jeden Bedarf das passende Konzept

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Energiebeschaffung

Rückvergütung

Die gesetzlichen Möglichkeiten nutzen

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Rückvergütung

Energieeffizienz

Genaues Hinschauen spart bares Geld!

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Energieeffizienz

Technische Beratung

Ingenieurleistung für Ihren Betrieb

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Technische Beratung

Alternative Energiekonzepte

Mehr Unabhängigkeit nach Wunsch

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Allg. Energiekonzepte

Energiemanagement-Systeme

Aufwände reduzieren – Transparenz erhöhen!

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Energiemanagementsysteme

Technische Gase

Für jeden Einsatzbereich passend beschafft

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Technische Gase

Leasing

Sinnvoll investieren – Liquidität erhalten

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Leasing

Privat- und Kleinkunden

Günstige Energie für Jedermann!

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Privat- und Kleinkunden

Energiebeschaffung

Für jeden Bedarf das passende Konzept

Wir, bei der EnTeWe, befassen uns mit der Beschaffung von Energie, ganz gleich, ob es sich dabei um Strom, Gas oder Heizöl handelt. Das individuelle Verbrauchsprofil jedes Kunden bildet dabei die Basis für die am Besten geeignete Versorgungsart. Neben den herkömmlichen Beschaffungsmethoden haben wir weitere Beschaffungskonzepte entwickelt, um dabei eine möglichst umfassende, bedarfsgerechte Versorgung für jeden Verbrauchertypus zu erreichen. Diese berücksichtigen die Marktgegebenheiten der Energieart wie auch die Ausrichtung des Kunden.

Von der Vollversorgung, über Spezialverträge wie Downfloating und Poolbeschaffung hin zu horizontaler, vertikaler oder strukturierter Beschaffung bietet Ihnen EnTeWe kundenindividuelle Konzepte zu Ihrer Energieversorgung an.

Welches Beschaffungskonzept sich im konkreten Fall als das sinnvollste erweist, hängt einerseits von der Situation des Kunden, andererseits auch von der Energieform ab. Denn die Märkte für Strom, Gas und Heizöl folgen jeweils anderen Regeln, die es zu beachten gilt. Bei dieser Komplexität ist EnTeWe der richtige Partner an Ihrer Seite. In der Entwicklung einiger Beschaffungsformen zeigte sich die EnTeWe führend und ist heute eines der erfolgreichsten Unternehmen bei der Umsetzung dieser Konzepte.  

Wenn Sie neben dem passenden Bezugsmodell auch ein individuelles Vertragsmodell benötigen, übernehmen wir die nötigen Schritte zur Gestaltung der entsprechenden Vertragspunkte mit entsprechenden Energieversorgern.

Mit der Übernahme sämtlicher Tätigkeiten des Vertragsmanagements und der Rechnungskontrolle runden wir unser Angebot als ganzheitlicher Lösungsanbieter der Energieversorgung ab.

Energiebeschaffung
Energiebeschaffung
Energiebeschaffung

Rückvergütung

Die gesetzlichen Möglichkeiten nutzen

Der Gesetzgeber sieht für Unternehmen des produzierenden Gewerbes verschiedene Möglichkeiten vor, auf dem Antragswege Rückvergütungen für bereits gezahlte Beträge zur Strom- und Energiesteuer, aber auch für andere Abgaben zu erhalten. Eine Rückerstattung ist in der Regel an bestimmte Voraussetzungen geknüpft und zudem müssen bestimmte Zeiträume für die Antragsstellung eingehalten werden.

Die EnTeWe sorgt hier für Transparenz durch kompetente Beratungsleistung, übernimmt im Bedarfsfall die Erstellung der notwendigen Unterlagen und das komplette Beantragungsverfahren. Darüber hinaus informieren wir unsere Kunden regelmäßig über die neuesten Entwicklungen bei der Gesetzgebung.

Unser Angebot deckt dabei alle Bereiche der gesetzlichen Energieabgaben ab. Dazu zählen neben der Strom- und Energiesteuerrückvergütung (StromStG und EnergieStG), die Möglichkeiten aus den gesetzlichen Regelungen des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG), des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes (KWKG), der Stromnetzzugangsverordnung (StromNZV) sowie die weiteren Abgaben im Energiebereich.

Rückvergütung

Energieeffizienz

Genaues Hinschauen spart bares Geld!

Die günstigste Energie ist diejenige, die erst gar nicht verbraucht wird. Schon leichte Änderungen im Verbrauchsverhalten können oft zu spürbaren Einsparungen führen. Doch wo soll angesetzt werden, damit diese Einsparungen realisiert werden können? Der Schlüssel liegt in der Kenntnis des individuellen Verbrauchsprofils.

Zu den Ingenieurtätigkeiten der EnTeWe gehört die Analyse des Energieverbrauchs über einen bestimmten Zeitraum. Dabei werden alle Energieformen, also Stromverbrauch und Leistung, Wärmeverbrauch und Leistung wie auch Wasserverbrauch und Abwasseraufkommen mit einbezogen. Die sich hieraus ergebenden Daten sind die Grundlage für weitere Maßnahmen.

Zusätzlich erfolgt eine Bestandsaufnahme vor Ort, bei der elektrische Verbraucher akribisch hinsichtlich ihres Lastschwerpunktes, der Leistung und des technischen Zustandes untersucht werden. Die hier gewonnenen Daten ermöglichen das Aufspüren von Schwachstellen und die Entwicklung von Optimierungskonzepten. Diese haben das Ziel, kostspielige Lastspitzen zu vermeiden und zu einem gleichmäßigeren Verbrauchsverhalten zu führen, ohne dass betriebliche Arbeitsprozesse davon beeinträchtigt werden.

Energieeffizienz
Energieeffizienz
Energieeffizienz

Technische Beratung

Ingenieurleistung für Ihren Betrieb

Mit der technischen Kompetenz des Ingenieurs leisten wir eine umfassende Betrachtung der jeweiligen Infrastruktur und decken Schwachstellen, aber auch Potentiale für eine optimale Energienutzung in Ihrem Betrieb auf. Optimierungspotentiale ergeben sich beispielsweise bei einer nötigen Anpassung der Netzanschlussleistung (Baukostenzuschuss), der Installation oder Erweiterung von Kompensationsanlagen zur Vermeidung von Blindmehrarbeit.

Darüber hinaus zählt ebenfalls zu unseren Kompetenzen, die Netzqualität zu untersuchen und über mögliche Verbesserungen zu beraten. Im Falle eines Aus- oder Neubaus begleiten wir die Planung und Umsetzung der Netzinfrastruktur aus Sicht der Energieversorgung.

Technische Beratung
Technische Beratung
Technische Beratung

Alternative Energiekonzepte

Mehr Unabhängigkeit nach Wunsch

Vor dem Hintergrund der Energiewende wird die Zuwendung zu einer Energieversorgung, die auf erneuerbaren Ressourcen beruht, für immer mehr Unternehmen des produzierenden Gewerbes zum Thema. Dies, gepaart mit dem Wunsch nach mehr Unabhängigkeit von Energieversorgern, ist die Motivation für das gestiegene Interesse nach alternativen Energiekonzepten. Darüber hinaus schafft der Gesetzgeber teilweise Anreize, diese Energiequellen auch zu nutzen.

Die EnTeWe leistet hier eine umfassende Beratungsleistung. Durch unser technisches Fachwissen sind wir in der Lage, die alternativen Energiequellen wie Photovoltaik, Windkraft und Blockheizkraftwerke zu einem Energieversorgungskonzept zu kombinieren und diese auch hinsichtlich ihrer Wirtschaftlichkeit in das richtige Verhältnis zueinander zu setzen. Ist das passende Konzept gefunden, unterstützen wir unsere Kunden auch bei der entsprechenden Umsetzung.

Alternative Energiekonzepte
Alternative Energiekonzepte

Energiemanagement-Systeme

Aufwände reduzieren – Transparenz erhöhen!

Damit Unternehmen des produzierenden Gewerbes Entlastungen nach §10 StromStG und §55 EnergieStG erhalten können, ist die Einführung von Energiemanagement-Systemen nach der DIN EN ISO 50001, nach DIN 16247-1 oder nach alternativen Systemen ab dem Antragsjahr 2013 verpflichtend. In diesem Zusammenhang ebenfalls verpflichtend ist die Durchführung von Energieaudits, bei denen die Maßnahmen des Energiemanagements vor Ort beim Unternehmen durch hierauf spezialisierte Zertifizierungsgesellschaften erfasst und bewertet werden.

Für viele Unternehmen sind diese Erfordernisse nicht transparent und ihre Umsetzung ist mit zeitlichem Aufwand und Kosten (z.B. für die Audits) verbunden.

Der Gesetzgeber unterscheidet zwischen Unternehmen, die aufgrund von Kennzahlen in „Große Unternehmen“ und „Kleine und Mittlere Unternehmen“ (KMU) eingeordnet werden und sieht für beide eine unterschiedliche Vorgehensweise vor.

Der Anspruch der EnTeWe ist es, den zeitlichen und finanziellen Aufwand so gering wie möglich zu halten und über die zu erwartenden Steuerrückzahlungen eine hohe Wirtschaftlichkeit der eingeführten Systeme zu gewähren. Wir unterstützen bei der Implementierung der Energiemanagement-Systeme und stellen den Kontakt zu Zertifizierungsstellen sowie Auditoren her.

Energiemanagementsysteme
Energiemanagementsysteme
Energiemanagementsysteme
Energiemanagementsysteme

Technische Gase

Für jeden Einsatzbereich passend beschafft

Für zahlreiche Unternehmen ist die Verwendung von technischen Gasen im Produktionsprozess unerlässlich. Die Anwendungsgebiete sind dabei breit gefächert und reichen vom industriellen Bereich über die Lebensmittel-Erzeugung bis in den Bereich der medizinischen Anwendungen. Darüber hinaus gibt es eine Vielzahl von branchenspezifischen Spezialanforderungen.

Die EnTeWe zeigt sich als verlässlicher Partner bei der Beschaffung z.B. von Atmosphärischen Gasen, Edel- und Sondergase sowie für spezielle Gasgemische. Zum Umfang unseres Versorgungsangebots gehören Gase für die Lebensmittelbranche, medizinische Gase für klinische Bereiche sowie Trockeneis und Spezialdienstleistungen.

Technische Gase

Leasing

Sinnvoll investieren – Liquidität erhalten

Oftmals sind Investitionen in die technische Infrastruktur nötig, damit Unternehmen die Einsparpotentiale, die neue Energiekonzepte beinhalten, vollständig ausschöpfen können.

In der Regel amortisieren sich diese Investitionen in einem überschaubaren Zeitraum. Dennoch sind die Beträge, die für Systeme und Netzinfrastruktur bereitgehalten werden müssen, in ihrer Höhe für manche Unternehmen von erheblicher Relevanz. Für viele Kunden bietet sich daher der Weg des Leasings an. Die EnTeWe arbeitet hier mit einem renommierten Makler für Leasingdienstleitungen zusammen, der aus umfassenden Leistungen das passende Angebot mit den optimalen Konditionen bereitstellen kann.

Unternehmen profitieren durch das Leasing unter anderem durch:

  • die Optimierung ihrer Liquidität
  • durch steuerliche Vorteile, denn Leasingraten sind Betriebsausgaben, die in die Ertragsrechnung einfließen
  • eine sichere Kalkulationsgrundlage, denn Leasingzahlungen sind in ihrer Höhe gleich bleibend
Leasing

Privat- und Kleinkunden

Günstige Energie für Jedermann!

Die allgemeine Entwicklung der Strom- und Gaspreise ist seit der Marktöffnung eher negativ für den einzelnen privaten Kunden verlaufen. Dennoch können auch Privatkunden und kleine Unternehmen von den Möglichkeiten eines liberalisierten Energiemarktes profitieren.

Die EnTeWe setzt hier mit einem Konzept der Rahmenverträge an, welches wir speziell für diese Verbrauchergruppe entwickelt haben.

Durch die Bündelung vieler individueller Bedarfe ist die EnTeWe in der Lage, Abkommen mit seriösen Strom- und Gaslieferanten mit jahrzehntelanger Erfahrung zu vereinbaren und attraktive „Rundum-Sorglos“ Rahmenverträge anzubieten.

Diese bieten gegenüber individuell abgeschlossenen Verträgen deutliche Vorteile:

  • niedriger Grundpreis
  • verlängerte Preisgarantie
  • bis zu 100 % Grünstromanteil
  • Zusammenarbeit mit seriösen Versorgern
  • Zahlungsweise über monatliche Abschläge – keine Vorkasse
  • Jahresendabrechnungen jeweils zum 31. Dezember

Detaillierte Informationen zu unseren Rahmenverträgen sowie das Datenblatt zum Anbieterwechel finden Sie im Bereich „Informationen > Downloads“.

Leistung spricht sich herum

Hier sprechen unsere Kunden!

Die EnTeWe betreut deutschlandweit ca. 250 mittelständische Unternehmen.

Die jährlich mit dieser Kundenbasis umgesetzte Gesamtstrommenge beträgt ca. 270 Mio. kWh, die jährliche Gesamtmenge an Gas liegt bei ca. 220 Mio. kWh.

Hinzu kommen noch über 1.000 sogenannte Kleinabnahmestellen, wie z.B. kleine Betriebe sowie private Haushalte.

Diese Werte belegen: das Gesamtleistungspaket der EnTeWe trifft den Nerv der Unternehmen und zwar unabhängig von der jeweiligen Branche.

Unsere Kundenbasis erscheint daher wie ein Querschnitt des deutschen Mittelstandes. Unternehmen des produzierenden und verarbeitenden Gewerbes finden sich hier genauso wie Vertreter des Handels, des Gastgewerbes sowie des Finanz- und Versicherungsgewerbes.

Auch Unternehmen mit Filialstrukturen finden ihre besonderen Anforderungen durch unser individuelles Leistungspaket erfüllt. Und nicht zuletzt sind es auch Öffentliche Verwaltungen und Kommunen, welche wir als Partner für Fragen des Energiebezugs gesetzt haben.

Der Wert der Zusammenarbeit mit der EnTeWe lässt sich aber nicht nur an reinen Zahlen festmachen, sondern wird auch durch die Kommentare unserer Kunden unter „Kundenfeedback“ belegt.

Teutoburger Ölmühle GmbH, Ibbenbüren

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Hüster GmbH, Warstein

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Bäckerei & Mühle
 Eberhard Vielhaber GmbH & Co. KG, Sundern-Stockum

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Deutsche Saatveredelung AG, Lippstadt

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Teutoburger Ölmühle GmbH, Ibbenbüren

Mit der Teutoburger Ölmühle entstand Deutschlands erste Raps-Ölmühle für geschälte Saat, die heute als Vorzeigemodell für eine ganze Branche gilt.

Folgende Projekte wurden durch die EnTeWe GmbH betreut:

  • Entwicklung eines kundenindividuellen Beschaffungskonzeptes im Strom- und Gasbereich
  • Energietechnische Planung und Betreuung beim Neubau einer neuen Produktionslinie mit den folgenden Schwerpunkten:
    • Unterstützung bei der Entwicklung des Gesamtenergiekonzeptes
    • Berücksichtigung von späteren Erstattungsmöglichkeiten
    • Netzanbindung bei Gewährleistung günstiger Netznutzungsentgelte
    • Planung des internen Mittelspannungsnetze
  • Einführung des Energiemanagementsystems
  • Unterstützung bei Rückvergütungen
Teutoburger Ölmühle

Hüster GmbH, Warstein

Im waldreichen Sauerland verarbeitet die Hüster GmbH mit dem Team von 38 motivierten Mitarbeitern jährlich etwa 150.000 Festmeter Fichtenrundholz.

Folgende Projekte wurden durch die EnTeWe GmbH betreut:

  • Netzqualitätsuntersuchungen mit anschließender Neuparametrierung der wandlerstromversorgten Überstromzeitschutzeinrichtung zur unterbrechungsfreien Stromversorgung in Absprache mit dem örtlichen Netzbetreiber
  • Betreuung und Optimierungen zur Anpassung der Netzanschlusskapazität
  • Entwicklung eines kundenindividuellen Beschaffungskonzeptes im Strombereich
  • Einführung Energiemanagementsystem
Hüster Sägewerk - Hobelwerk

Bäckerei & Mühle
 Eberhard Vielhaber GmbH & Co. KG, Sundern-Stockum

Vielhabers Mühle ist seit 1819 im Familienbesitz und betreibt heute in Südwestfalen mehr als 25 Filialen.

Folgende Projekte wurden durch die EnTeWe GmbH betreut:

  • Unterstützung bei der kfw-Energieeffizienzberatung
  • Entwicklung eines Filialversorgungskonzeptes durch Zusammenarbeit weiterer Großbäckereien
  • Vermittlung von Leasingkonzepten
  • Einführung Energiemanagementsystem
  • Unterstützung bei Rückvergütungen
Bäckerei & Mühle
 Eberhard Vielhaber GmbH & Co. KG, Sundern-Stockum

Deutsche Saatveredelung AG, Lippstadt

Die Deutsche Saatveredelung AG (DSV) ist mit rd. 153 Mio. Euro Jahresumsatz eines der führenden Pflanzenzuchtunternehmen Deutschlands.

Folgende Projekte wurden durch die EnTeWe GmbH betreut:

  • Optimierung des Mittelspannungsnetzanschlusses am Standort Lippstadt
  • Entwicklung eines Gesamt-Notstromkonzeptes für ausgewählte Standorte
  • Energietechnische Planung und Betreuung beim Gewächshausneubau am Standort Salzkotten-Thüle
  • Beschaffungsoptimierung der deutschlandweiten Saatzuchtstationen und Versuchsstationen
Deutsche Saatveredelung AG, Lippstadt

Kuchenmeister GmbH, Soest

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Rudolf Hillebrand GmbH & Co. KG, Wickede (Ruhr)

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SBG Service GmbH – Die Unternehmerenergie, Arnsberg

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Raiffeisen Westfalen Mitte eG, Büren

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Kuchenmeister GmbH, Soest

Die Kuchenmeister GmbH ist eines der modernsten europäischen Unternehmen der Konditoreibranche mit mehr als 100-jähriger Tradition und Hauptsitz in Soest.

Hans-Günther Trockels, Geschäftsführer:

„Für die Herstellung von Konditorei- und Backwaren wird Energie nicht nur für den Prozess des Backens, sondern auch für die anschließende Kühlung der fertigen Erzeugnisse benötigt, bevor die Ware in den Handel gelangt. Die Notwendigkeit einer optimalen Energieversorgung ist daher für Kuchenmeister von essenzieller Wichtigkeit.

Mit der EnTeWe haben wir einen zuverlässigen Ansprechpartner in allen vertraglichen und technischen Belangen gefunden.

Die technische Infrastruktur an unseren drei deutschen Produktionsstandorten suchen wir in einem ständigen Prozess sinnvoll zu erneuern, um nachhaltige Effekte zu erreichen. Technische Änderungen in den Abnahmestellen haben jedoch oft negative Folgen für anschließende Energiebezugsverträge. Mit Hilfe der EnTeWe gelang es immer, die technischen Änderungen so zu gestalten, dass nachteilige Konsequenzen bei Lieferverträgen vermieden werden konnten.

Wir vertrauen auf die technische Sachkenntnis der EnTeWe in einem hohen Maß und haben sie bei dem Neubau unseres Logistik-Zentrums bereits in der ersten Planung für die Gestaltung des Energieversorgungskonzeptes mit einbezogen.“

Kuchenmeister GmbH

Rudolf Hillebrand GmbH & Co. KG, Wickede (Ruhr)

Die Rudolf Hillebrand GmbH & Co. KG mit Hauptsitz in Wickede (Ruhr) entwickelt mit mehr als 50-jähriger Erfahrung individuell abgestimmte Oberflächensysteme für Kunden aus den verschiedensten Branchen.

Jürgen Lippmann, Mitglied der Geschäftsleitung:

„Die EnTeWe übernahm die Konzeption und die Einführung maßgeschneiderter Energiebezugsmodelle für unsere Standorte und konnte gegenüber der sonst üblichen Vorgehensweise signifikante Einsparungen bei den Energiekosten realisieren. Auch die Einführung des Energiemanagementsystems lag in der Verantwortlichkeit der EnTeWe und wurde zu geringstem Aufwand für unser Unternehmen realisiert.

Zusätzlich zu den Entlastungen bei der Strom- und Energiesteuer wurden durch die EnTeWe weitere Erstattungsmöglichkeiten identifiziert und die damit verbundene Beantragung übernommen.

Der ganzheitliche Blick der EnTeWe, die zügige Umsetzung von Energiebezugskonzepten und die unkomplizierte Zusammenarbeit haben unsere Entscheidung für die EnTeWe bestätigt.“    

Rudolf Hillebrand GmbH & Co. KG

SBG Service GmbH – Die Unternehmerenergie, Arnsberg

Die SBG Service GmbH poolt für ihre Kunden Beschaffungsdienstleistungen im Energiebereich. Mitglieder des Pools sind Unternehmen, die durch kooperierenden Einkauf und ausgelagertes Beschaffungsmanagement ihre Energiekosten deutlich senken wollen.

Ernst-Daniel Fisch, Geschäftsführer:

„Unser Anspruch ist es nicht alleine, durch die Bündelung von Energiebedarf attraktive Preise zu realisieren. Wir wollen für unsere Mitglieder Mehrwerte bieten. Zum Beispiel: den Aufwand zur Beschaffung von Energie möglichst gering zu halten, um sich besser auf das eigentliche Kerngeschäft fokussieren zu können.

Mit der EnTeWe haben wir einen Partner gefunden, der diese Philosophie teilt und mit uns effektiv und unkompliziert zusammen arbeitet. Dadurch konnte die SGB ihr Leistungsspektrum weiter ausbauen. Wir sind attraktiver für Unternehmen aus den unterschiedlichsten Bereichen geworden. Seit Beginn der Zusammenarbeit mit der EnTeWe 2007 ist die Anzahl unserer Mitglieder kontinuierlich gestiegen.“

SBG Service GmbH

Raiffeisen Westfalen Mitte eG, Büren

Die Raiffeisen Westfalen Mitte eG mit Hauptsitz in Büren ist ein genossenschaftliches Unternehmen mit jahrzehntelangem Hintergrund. In 21 Geschäftsstellen und 14 Raiffeisen-Märkten wird das landwirtschaftliche Kerngeschäft als auch Einzelhandel mit einem umfangreichen Verkaufsprogramm betrieben. An 9 Standorten werden moderne Raiffeisen Tankstellen für Kunden bereitgehalten. Darüber hinaus engagiert sich das Unternehmen in den Bereichen Tierfutter, Kraftstoffgroßhandel und Viehvermarktung.

Ralf Stöver, geschäftsführender Vorstand :

„Für unser Unternehmen gerät das Thema Energie immer mehr in den Fokus. Insofern ist es für uns wichtig, Lösungen für eine kostenoptimierte und technisch adäquate Energieversorgung bereitzuhalten.

Durch die hohe Anzahl der Lieferstellen ist der Aufwand jedoch sehr hoch.

Die EnTeWe übernahm die Abwicklung aller Erforderlichkeiten bei der Energieversorgung und zeigte sich kompetent, auch bei technischen Fragestellungen, speziell für unsere individuellen Belange.

Nach einer Optimierungsphase steht nun ein kostenoptimiertes und übersichtliches Gesamtversorgungskonzept, von dem wir deutlich profitieren.“

Raiffeisen Westfalen Mitte eG

25.10.2023

Staatliche Umlagen im Strombereich für 2024 veröffentlicht

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26.10.2022

Staatliche Umlagen im Strombereich für 2023 veröffentlicht

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19.09.2022

Neue Gasumlagen zum 01. Oktober 2022

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31.03.2021

CO2-Preis: Bundesregierung plant finanziellen Ausgleich

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18.10.2020

Deckelung der EEG-Umlage auf 6,5 Ct/kWh: „Tropfen auf dem heißen Stein“

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27.12.2019

Stromproduktion aus Kohle stark gesunken, Rekordeinnahmen durch Emissionshandel

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18.10.2019

EEG-Umlage steigt auf 6,756 Ct/kWh

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21.12.2018

Deutsche Energie kündigt Insolvenz an

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09.11.2018

Ökostrom-Anteil klettert auf 38 Prozent

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19.10.2018

EEG-Umlage sinkt auf 6,405 ct/kWh

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05.10.2018

Netzentgelte der Übertragungsnetzbetreiber sinken 2019

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05.10.2018

Studie: Trotz Kohleausstiegs sinkende Börsenstrompreise

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05.01.2018

Ökostrom-Produktion legt 2017 um ein Fünftel zu

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19.12.2017

Brüssel kappt niedrigere EEG-Umlage bei KWK

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20.10.2017

EEG-Umlage für 2018 sinkt leicht

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06.10.2017

EEG-Umlage wird 2018 vermutlich sinken

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14.07.2017

Übertragungsnetzentgelte werden bis 2023 vereinheitlicht

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01.06.2017

Brüssel segnet Industrieausnahmen im KWKG ab

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04.01.2017

Neue Meldepflichten im Bereich KWKG sowie Strom- und Energiesteuer

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14.10.2016

Kommende EEG-Umlage bekannt gegeben

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22.04.2016

Entwurf fürs EEG veröffentlicht

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21.03.2016

Neue Umlagen beim Gas

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16.10.2015

EEG-Umlage steigt auf 6,354 Cent

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14.08.2015

Gas-Marktgebiet verzichtet auf Regelenergieumlage

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31.05.2015

Deutsche Strompreise in der EU am zweithöchsten

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17.04.2015

Was im Fracking-Paket drinsteht

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20.03.2015

Ökostromrabatte sollen ausgeweitet werden

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27.02.2015

Pflicht zu Energie-Audits für Nicht-KMU kommt

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04.02.2015

Ohne Erneuerbare deutlich höhere Strompreise

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15.01.2015

Politik half Atomkonzernen wohl bei Millionen-Klagen

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13.01.2015

Umfrage: Nur jede sechste KWK-Anlage profitabel

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08.01.2015

EEG-Umlagekonto schließt 2014 mit hohem Plus

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16.12.2014

Strom- und Gasverbrauch rückläufig

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01.12.2014

Staatliche Abgaben im Strombereich veröffentlicht

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20.11.2014

Preis des EnTeWe-Strom-Rahmenvertrages sinkt um 2 Ct/kWh

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22.10.2014

Netzentgelte ziehen an

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15.10.2014

EEG-Umlage 2015 sinkt auf 6,17 Cent

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02.10.2014

Enervie und BNetzA finden Lösung

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08.04.2014

Noch mehr Kraftwerksprojekte werden gestrichen

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18.03.2014

Gashändler bekommen Umlage zurück

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Staatliche Umlagen im Strombereich für 2024 veröffentlicht

Im Oktober wurden die staatlichen Umlagen 2022 im Strombereich veröffentlicht. Die Details inkl. der Entwicklung seit 2012 finden Sie auf unserer Homepage unter Information -> Downloads.

Staatliche Umlagen im Strombereich für 2023 veröffentlicht

Im Oktober wurden die staatlichen Umlagen 2022 im Strombereich veröffentlicht. Die Details inkl. der Entwicklung seit 2012 finden Sie auf unserer Homepage unter Information -> Downloads.

Neue Gasumlagen zum 01. Oktober 2022

Zum 01.10.2022 wird die Bundesregierung zwei neue Gas-Umlagen einführen. Zudem erhöhen sich die Entgelte zweier bestehender Umlagen.

Des Weiteren hat die Bundesregierung angekündigt, die Mehrwertsteuer auf Erdgas von 19 % auf 7 % zu reduzieren.

 

Die Umlagen betragen im Einzelnen:

 

Gasbeschaffungsumlage (§ 26 EnSiG-Umlage): 2,419 Cent/kWh netto - wurde zurückgezogen
Hintergrund der Gasbeschaffungsumlage ist die von der Bundesregierung erlassene und am 9. August 2022 in Kraft getretene Gaspreisanpassungsverordnung. Hiernach haben die von einer erheblichen Reduzierung der Gesamtgasimportmengen unmittelbar betroffenen Gasimporteure Anspruch auf einen finanziellen Ausgleich Die Gasbeschaffungsumlage ist befristet bis zum April 2024 und kann alle drei Monate angepasst werden.

Die Gasbeschaffungsumlage wurde zurückgezogen und trat zum 01.10.2022 somit nicht in Kraft.

 

Gasspeicherumlage (§ 35 EnWG-Umlage): 0,059 Cent/kWh 
Hintergrund der Erhebung ist das novellierte Energiewirtschaftsgesetz, das Füllstandsvorgaben für Gasspeicheranlagen vorsieht. Die Speicherfüllstände sollen am 1. November mindestens 95 % betragen müssen. Die Gasspeicherumlage ist befristet bis zum 31. März 2025.

 

Bilanzierungsumlage: SLP-Abnahmestellen: 0,57 Ct/kWh; RLM-Abnahmestellen: 0,39 Ct/kWh

Die bestehende Bilanzierungsumlage wird ab dem 1. Oktober 2022 erhöht. Bislang betrug diese Umlage 0,00 Ct/kWh.

 

Konvertierungsumlage: 0,038 Ct/kWh

Die Konvertierungsumlage betrug bis zum 30.09.2022 ebenfalls 0,00 Ct/kWh.

 

CO2-Preis: Bundesregierung plant finanziellen Ausgleich

Firmen, die dem Brennstoffemissionshandel unterliegen, sollen künftig einen finanziellen Ausgleich erhalten. Voraussetzung ist, dass sie im grenzüberschreitenden Wettbewerb benachteiligt sind.

Die Bundesregierung will im Zuge der CO2-Bepreisung die Abwanderung von Unternehmen verhindern. Dazu dient eine Verordnung, die am Mittwoch vom Kabinett beschlossen wurde.

Firmen, die dem Brennstoffemissionshandel unterliegen, sollen künftig eine finanzielle Kompensation erhalten, wenn die CO2-Bepreisung zu einer Benachteiligung im grenzüberschreitenden Wettbewerb führt. Das teilte das Umweltministerium mit. Der Großteil dieser Mittel müsse in den Klimaschutz investiert werden.

Schulze setzt auf Lenkungswirkung

Der nationale Brennstoffemissionshandel, der zu Beginn diesen Jahres gestartet sei, werde eine Lenkungswirkung hin zu klimafreundlichen Technologien und Produkten auslösen, so Umweltministerin Svenja Schulze (SPD). Es sei aber wichtig, dass Deutschland ein attraktiver Wirtschaftsstandort bleibe: «Abwanderungen ins Ausland würden niemandem nützen, auch nicht dem Klima.»

Die Verordnung wird laut Ministerium nun dem Bundestag zur Zustimmung vorgelegt. Da die Kompensationen eine Beihilfe darstellen, muss die Europäische Kommission diese genehmigen. (dpa/hoe)

Deckelung der EEG-Umlage auf 6,5 Ct/kWh: „Tropfen auf dem heißen Stein“

Die EEG-Umlage sinkt, entlasten wird das die Stromverbraucher kaum, denn die Netzentgelte werden steigen. Die Branche fordert endlich eine Reform des Abgaben- und Umlagensystems.

Die Übertragungsnetzbetreiber haben am Donnerstag ihre Berechnungen für die EEG-Umlage 2021 veröffentlicht. Wie bereits bekannt, sinkt die Umlage zunächst auf 6,5 Cent pro kWh anschließend auf 6,0 Cent in 2022. Die Branchenverbände der Energiewirtschaft sehen allerdings ganz andere Baustellen, um die Verbraucher tatsächlich langfristig zu entlasten.

„Die Stabilisierung der EEG-Umlage ist ein erster und richtiger Schritt hin zu einem besseren Finanzierungsmechanismus. Unterm Strich droht diese Maßnahme jedoch ein Tropfen auf den heißen Stein zu werden. Denn es ist bereits absehbar, dass andere Bestandteile des Strompreises wie etwa die Netzentgelte steigen werden, weil die Integration der Erneuerbare-Energieanlagen oder Ladepunkte für Elektromobile umfangreiche Investitionen in die Verteilnetze notwendig machen“, mahnt Ingbert Liebing, VKU-Hauptgeschäftsführer.

Anhebung des CO2-Preises

Konkrete Vorschläge, wie die Verbraucher dauerhaft entlastet werden könne, macht BEE-Präsidentin Simone Peter: „Eine Finanzierung der Industrieprivilegien über den Bundeshaushalt könnte die EEG-Umlage deutlich senken, da die Kosten nicht wie bisher nur auf einen Teil der Verbraucher verteilt würden.“ Zusätzlich würde eine deutliche Anhebung der CO2-Preise zu einer Erholung der Börsenstrompreise führen. Mit diesen Maßnahmen könnte ein Teil der durch die Bundesregierung vorgenommenen Finanzierung aus dem Bundeshaushalt vermieden werden, so Peter weiter.

Im Sommer hatte die Bundesregierung im Zuge der Coronakrise beschlossen, das EEG-Konto mit fast elf Mrd. Euro wieder ins Gleichgewicht gebracht werden soll. Sein Übriges soll der für 2021 geplante CO2-Preis im Bereich Wärme und Verkehr tun. Ohne das Eingreifen der Bundesregierung wäre die EEG-Umlage kommendes Jahr mit 9,6 Cent pro kWh durch die Decke gegangen.

Förderkosten von knapp 27 Mrd. Euro

Insgesamt prognostizieren die Übertragungsnetzbetreiber für das Jahr 2021 einen Gesamtzahlungsanspruch von Betreibern von Erneuerbare-Energien-Anlagen in Höhe von 34,0 Mrd. Euro. Dem stehen prognostizierte Vermarktungserlöse an der Strombörse in Höhe von rund 7,2 Mrd. Euro für den erneuerbaren Strom gegenüber. Somit müssen Förderkosten in Höhe von 26,8 Mrd. Euro durch die EEG-Umlage und den Bundeszuschuss gedeckt werden.

Der BDEW begrüßt diesen Schritt, fordert aber künftig ein Einfrieren der EEG-Umlage auf einem Niveau von maximal fünf Cent. Zudem sollte die Stromsteuer auf das europarechtlich zulässige Minimum gesenkt werden. Die Steuer- und Abgabenlast auf Strom ist mit über 50 Prozent einfach zu hoch. Von 100 Euro Stromrechnung sind mehr als 50 Euro staatlich verursacht. Mit Blick auf diese Belastungen kann es nur eine richtige Schlussfolgerung geben: „Runter mit der Steuerlast.“

Offshore-Netzumlage sinkt

Neben der EEG-Umlage wurden auch die Höhe der Offshore-Netzumlage bekannt gegeben, sie wird ebenfalls auf den Strompreis aufgeschlagen und von Verbrauchern mitbezahlt. Sie sinkt von 0,41 Cent auf 0,39 Cent pro kWh. Aus Sicht des Bundesverbandes der Windparkbetreiber Offshore zeige diese Entwicklung, dass die Maßnahmen zur Synchronisierung des Offshore-Zubaus und des Stromnetzausbaus wirken.

Die Lobbyisten sehen jedoch an anderer Stelle neue Kosten auf den Verbraucher zukommen, wenn die Regierung nicht nachsteuert. Zu einer langfristigen Senkung der Stromerzeugungskosten würde auch das von der Branche vorgeschlagene Differenzvertragsmodell zur Ausschreibung zukünftiger Offshore-Windprojekte beitragen. Stattdessen liegt seit Juni ein vom Bundeswirtschaftsministerium vorgelegter Gesetzentwurf für eine Anpassung des WindSeeG auf dem Tisch, der nachweislich zu höheren Stromerzeugungskosten führen würde und die Realisierungswahrscheinlichkeit von bezuschlagten Offshore-Windparks und in letzter Konsequenz auch das Erreichen der Klimaschutzziele gefährdet, so der BWO. Gemeint ist damit die vom BMWi geplante zweite Gebotskomponente bei Offshore-Ausschreibungen zur Differenzierung mehrer 0-Cent-Gebote. (lm)

Stromproduktion aus Kohle stark gesunken, Rekordeinnahmen durch Emissionshandel

Das Jahr 2019 hatte einige Überraschungen parat - etwa am Spotmarkt historisch niedrige Gaspreise und hohe CO2-Zertifikats- sowie Kohlepreise.

Die Bundesregierung ringt noch mit den Stromkonzernen um die Bedingungen für Zeitpunkt und Reihenfolge der Stilllegung von Steinkohlekraftwerken. Parallel laufen Verhandlungen mit Betreibern von Braunkohlekraftwerken und Tagebauen über Entschädigungen für ein vorzeitiges Aus ihrer Anlagen. Doch unabhängig von der konkreten Umsetzung des beschlossenen Kohleausstiegs - die Stromproduktion aus Kohle ist in Deutschland 2019 unerwartet stark gesunken. Nach Berechnungen der Arbeitsgemeinschaft Energiebilanzen ging in Deutschland der Gesamtverbrauch an Braun- und Steinkohle um jeweils ein Fünftel zurück.

Die Windenergie verdrängte dabei die Braunkohle von Platz 1 der wichtigsten Energieträger für den Strom. Windräder an Land und auf See lieferten 21 Prozent der Bruttostromerzeugung in Deutschland, Braunkohle nur noch 19 Prozent. Das sei ein wichtiger "Meilenstein der Energiewende", frohlockte der Bundesverband Windenergie. Mit Steinkohle wurden sogar nur noch 9 Prozent des Stroms erzeugt. Insgesamt stieg der Anteil der Erneuerbaren nach Zahlen des Energie-Branchenverbands BDEW auf 40 Prozent.

CO2-Zertifikatepreise zeigten ihre Lenkungswirkung

Der deutliche Rückgang der Kohleverstromung ist nicht nur eine Folge des besonders kräftig wehenden Winds. "2019 war ein ganz verrücktes Jahr, was die Strompreise anbelangt. Wir hatten am Spotmarkt historisch niedrige Gaspreise und hohe CO2-Zertifikatspreise sowie Kohlepreise", sagt Fabian Huneke von der Energieberatungsgesellschaft Energy Brainpool. Das habe dazu geführt, dass Gaskraftwerke viel günstiger Strom produzieren konnten als meist in der Vergangenheit und so Kohlestrom aus dem Markt verdrängt hätten.

Die Zertifikate für den Kohlendioxidausstoß haben nach Expertenansicht ihre Lenkungswirkung gezeigt. "Da die Stromerzeugung aus Gas deutlich weniger CO2-Emissionen als die Erzeugung aus Braunkohle hat, werden auch weniger CO2-Zertifikate benötigt", erläutert Bruno Burger vom Fraunhofer Institut für solare Energiesysteme den Zusammenhang. Die Kosten für das Gas und die Zertifikate hätten zeitweise "unter den reinen CO2-Zertifikatskosten des Braunkohlekraftwerks" gelegen.

Milliarden für den Energie- und Klimafonds

"Die Zukunft des Kohlestroms hängt am Börsenstrompreis und am CO2-Preis. Solange beide auf gleicher Höhe liegen, sieht es schlecht für die Braunkohle, aber gut für die Umwelt aus", sagt Burger. Nach Angaben des Energiekonzerns RWE, dessen Stromproduktion aus Braunkohle in den ersten neun Monaten 2019 um gut 30 Prozent gesunken war, sind aber auch der Rodungsstopp am Tagebau Hambach und der Übergang von Kraftwerksblöcken in die Sicherheitsbereitschaft Gründe für den Rückgang.

Von den gestiegenen Zertifikatspreisen hat auch die Staatskasse profitiert. Bei der Versteigerung an der Europäischen Energiebörse EEX in Leipzig wurde im Jahr 2019 ein Durchschnittspreis von 24,65 Euro pro Zertifikat erreicht, fast 10 Euro mehr als 2018, wie die Emissionshandelsstelle des Umweltbundesamtes auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur mitteilte. Das sei ebenso ein Rekordwert wie die Gesamteinnahmen von 3,16 Milliarden Euro - rund 600 Mio. Euro mehr als im Jahr zuvor. Die Einnahmen aus den Auktionen fließen in einen Energie- und Klimafonds, mit dem Maßnahmen der Energiewende finanziert werden.

Das Jahr 2019 war eine Art Testlauf für die Zukunft

Und wie geht es mit der Kohleverstromung weiter? "Wir konnten 2019 in einer Art Testlauf für die Zukunft das sehen, was der Klimaschutz schon lange vom Strommarkt fordert, nämlich einen Wechsel der Brennstoffe von Kohle zu Gas", sagt Marktanalytiker Huneke. "Das war aber ein Einmaleffekt." Die Gaspreise hätten sich mit dem Winter wieder erhöht, "und wir sind wieder in der alten Welt".

Viel hängt auch davon ab, wie stark der Wind im kommenden Jahr weht und wie lange die Sonne scheint. "Da Wind Onshore in 2019 fast keinen Zubau hatte, sind auch keine Produktionssteigerungen für 2020 zu erwarten", prognostiziert Fraunhofer-Forscher Burger. Bis einschließlich November 2019 wurden laut Bundesnetzagentur in Deutschland nur etwa 160 Windkraftanlagen neu gebaut, so wenige wie seit 20 Jahren nicht. Das Umweltbundesamt warnt deshalb, mittelfristig seien auch sinkende jährliche Strommengen bei der Windenergie an Land wahrscheinlich, wenn der Zubau nicht wieder deutlich ansteige. (dpa/hil)

EEG-Umlage steigt auf 6,756 Ct/kWh

Die EEG-Umlage steigt und zwar satt. In der Energiewirtschaft regt sich Kritik – im Sinne des Endverbrauchers und der Energiewende.

Die deutschen Wirtschaftsvertreter hatten es bereits geahnt, nun ist es offiziell: Die EEG-Umlage steigt 2020 um 5,5 Prozent im Vergleich zu diesem Jahr an. Für Verbraucher bedeutet das in Summe 6,756 Cent pro kWh. Aus Sicht zahlreicher Verbände ist die Steigerung ein klares Versäumnis der Politik.

"Der Anstieg der EEG-Umlage macht deutlich: Die Belastung des Strompreises mit Abgaben, Umlagen und Steuern nimmt weiter zu. Im europäischen Vergleich zahlt der deutsche Stromkunde schon heute die höchsten Endkundenpreise“, erklärt VKU-Hauptgeschäftsführerin Katherina Reiche. Für den bne ist die steigende Umlage nicht nur aus Sicht der Endverbraucher problematisch, sondern auch für die Energiewende. Die Preisgestaltung würde strombasierte Zukunftstechnologien wie Wärmepumpen oder Elektrofahrzeuge massiv benachteiligen.

Grundlegende Abgabenreform wurde versäumt

Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU) gibt sich wenig erfreut über die Bekanntgabe durch die Netzbetreiber, verspricht aber Entlastungen: "Die Strompreise müssen bezahlbar bleiben. Deshalb haben wir im Zuge der jüngsten Beschlüsse zur Klimapolitik eine schrittweise Senkung der EEG-Umlage ab 2021 beschlossen. Damit entlasten wir die Strompreise sowohl für die Bürgerinnen und Bürger als auch für die kleinen und mittleren Unternehmen."

Für Katherina Reiche hätte allerdings schon mehr in der Vergangenheit getan werden müssen: "Die Bundesregierung hätte im Rahmen ihres Klimaschutzprogramms die Gelegenheit nutzen müssen, eine grundlegende Reform des Systems der Abgaben, Umlagen und Steuern in Verbindung mit einer sektorübergreifenden CO2-Bepreisung auf den Weg zu bringen."

Stromsteuer auf europarechtlich zulässiges Minimum senken

Stattdessen hätte die Regierung nur eine geringfügige Entlastung bei der EEG-Umlage beschlossen, so Reiche und ergänzt: Dies sei ein Tropfen auf den heißen Stein, der mit der Umlageerhöhung wieder verdampft. So sehe die Bundesregierung in 2021 eine Reduzierung der EEG-Umlage um 0,25 Cent vor. Die verkündete Erhöhung mache allein 0,35 Cent aus und übersteige damit die Entlastung.

Auch der BDEW übte massive Kritik: Die Stromsteuer müsste auf das europarechtlich zulässige Minimum gesenkt werden. Das ergäbe eine Senkung der Steuer- und Abgabenlast auf Strom um immerhin zwei Cent je Kilowattstunde. "Für einen Durchschnittshaushalt würde dies etwa 84 Euro Entlastung pro Jahr bedeuten", so der Verband in Berlin. Ähnlich sieht das der BEE, der zudem dafür plädiert, die Industrieprivilegien der Besonderen Ausgleichsregelung über den Bundeshaushalt zu finanzieren, um für Entlastungen zu sorgen.

Kosten der Energiewende nähern sich ihrem Maximum

Die Arbeitsgemeinschaft für sparsame Energie- und Wasserverwendung (ASEW) wiederum relativierte die unerfreuliche Nachricht: "Diese Trendumkehr entspricht der Erwartung, dass die Umlage bis 2021 auf einen Kostengipfel zusteuert, um danach kontinuierlich zu fallen", sagt Daniela Wallikewitz, Geschäftsführerin der ASEW. "So wenig erfreulich Kostensteigerungen auch sind, zeigt dies dennoch, dass die Kosten der Energiewende sich ihrem Maximum annähern. Im kommenden Jahr dürfte sich eine ähnliche Entwicklung zeigen – staatliche Eingriffe sollten dann sogar erneut eine sinkende Umlage erbringen."

Deutsche Energie kündigt Insolvenz an

Wegen Zahlungsverzug hat der Übertragungsnetzbetreiber Tennet dem Energieversorger den Bilanzkreis gekündigt. Auch der Deutsche Bundestag und die Hamburger Elbphilharmonie fallen dadurch in die Ersatzversorgung.
 
 

Das Energieunternehmen DEG Deutsche Energie GmbH kann Kunden nach eigenen Angaben nicht mehr beliefern. Vom Samstag (22. Dezember) an werde man Kunden in Deutschland keinen Strom mehr anbieten können, heißt es auf der Internet-Seite der Firma mit Sitz in Erlenbach (Baden-Württemberg). Hintergrund ist demnach die Kündigung des Stromnetzbetreibers Tennet. Auch der Netzbetreiber Amprion kündigt die Verträge einem Sprecher zufolge mit Wirkung zum Samstag. Die «Heilbronner Stimme» hatte zuvor über den Fall berichtet. Bei der DEG selbst war zunächst niemand zu erreichen.

Die Privat- und Kleinkunden des Energieanbieters sitzen deshalb aber nicht über Weihnachten in dunklen und kalten Wohnungen. Sie fallen üblicherweise automatisch in die Ersatzversorgung ihres örtlichen Grundversorgers.

Für die leistungsgemessenen gewerblichen Kunden empfiehlt die DEG dringend eine Kontaktaufnahme mit alternativen Energieversorgern.

Die DEG mit nach eigenen Angaben rund 50 000 Kunden und 100 Mitarbeitern in Deutschland dürfte in finanziellen Schwierigkeiten stecken – ein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens sei unausweichlich, heißt es auf der Webseite. Zuletzt machte die Firma einen Umsatz von 800 Mio. Euro. Laut «Heilbronner Stimme» gehört neben der Hamburger Elbphilharmonie auch der Deutsche Bundestag zu ihren Kunden. Erst vor einigen Monaten hatte die DEG in Erfurt den Zuschlag für die Versorgung der städtischen Liegenschaften erhalten und mit Kampfpreisen die Stadtwerke Erfurt ausgestochen – dies hatte bei einigen Lokalpolitikern für Unverständnis gesorgt.

Zahlungsverzug bei Ökostrom-Umlage

Nach Darstellung von Tennet hat die DEG es trotz mehrfacher Aufforderung versäumt, die anfallende Ökostrom-Umlage an den Netzbetreiber zu zahlen. Es gehe auch darum, Schaden zu Lasten aller Verbraucher abzuwenden, die am Ende für die ausbleibenden EEG-Zahlungen aufkommen müssten, erklärte eine Sprecherin. Auch bei der TransnetBW, die das Übertragungsnetz in Baden-Württemberg betreibt, ist die DEG laut einer Sprecherin in Zahlungsverzug. Hier beobachte man den Fall bislang aber noch.

Ökostrom-Anteil klettert auf 38 Prozent

Viel Wind und viel Sonne haben die Erneuerbaren-Produktion im laufenden Jahr bisher beflügelt. In den Sektoren Wärme und Verkehr geht es nicht voran.

Der Anteil erneuerbarer Energien am Stromverbrauch ist in den ersten drei Quartalen dieses Jahres auf 38 Prozent gestiegen. Damit lag er um drei Prozentpunkte höher als im Vorjahreszeitraum, wie das Zentrum für Sonnenenergie- und Wasserstoff-Forschung Baden-Württemberg (ZSW) und der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) errechnet haben. Im Januar, April und Mai erreichten die Erneuerbaren demnach sogar bis zu 43 Prozent, weil viel Wind wehte und die Sonne viel schien. Wenn das vierte Quartal durchschnittlich windig werde, könne der Öko-Anteil am deutschen Strommix fürs Gesamtjahr 2018 bei knapp 38 Prozent liegen.

Von Januar bis Ende September wurden den Angaben zufolge insgesamt fast 170 Milliarden Kilowattstunden Strom aus Sonne, Wind und anderen regenerativen Quellen erzeugt, im Vorjahreszeitraum waren es 155,5 Milliarden. Den größten Anteil lieferten Windkraftanlagen an Land mit fast 63 Milliarden, das waren mehr als 13 Prozent mehr als im selben Zeitraum 2017. Solaranlagen legten um fast 16 Prozent zu und produzierten mehr als 41 Milliarden Kilowattstunden.

Erzeugung aus Erdgas geht um acht Prozent zurück

Es folgen Biomasse (34 Milliarden kWh) und Wasserkraft (13 Milliarden kWh), die wegen der langen Dürre aber fast 10 Prozent weniger Strom lieferte als im Vorjahreszeitraum. Offshore-Windanlagen auf dem Wasser trugen rund 13 Milliarden Kilowattstunden zur Stromerzeugung bei.

Damit erreichten die Erneuerbaren den Angaben zufolge fast die Stromerzeugung aus Braun- und Steinkohle, die bei rund 172 Milliarden Kilowattstunden lag - das waren sieben Prozent weniger als im Vorjahr, wie ZSW und BDEW mitteilten. Auch Erdgas verzeichnete demnach einen Rückgang von fast acht Prozent auf rund 59 Milliarden Kilowattstunden.

 

"Adäquate" Bedingungen für Stromspeicher nötig

"Die Erneuerbaren sind ganz klar auf der Überholspur, während der Beitrag der konventionellen Energieträger zur Deckung des Bruttostromverbrauchs kontinuierlich zurückgeht", sagte BDEW-Chef Stefan Kapferer. Es sei trotzdem noch "ein ganzes Stück Arbeit", das von der Bundesregierung angepeilte Ziel von 65 Prozent Ökostrom bis 2030 zu erreichen. Wichtig sei, für Windräder an Land ausreichend Fläche zur Verfügung zu stellen und alles dafür zu tun, die großen Stromleitungen vom Norden in den Süden Deutschlands voranzubringen. Außerdem brauche es "adäquate Rahmenbedingungen für den Betrieb von Stromspeichern", forderte er.

"Die Zunahme der regenerativen Stromerzeugung bietet grundsätzlich Anlass zur Freude", kommentierte ZSW-Vorstand Frithjof Staiß die Zahlen für die ersten drei Quartale 2018. "Sorgen bereiten allerdings die Sektoren Wärme und Verkehr. Hier müssen wir endlich zu spürbaren Fortschritten kommen." Sollte Deutschland seine EU-Ziele in diesen Bereichen verfehlen, drohten Strafzahlungen in Milliardenhöhe.

Grüne: Energiewende "an allen Ecken und Enden blockiert"

Der aktuelle Ökostromanteil dürfe nicht darüber hinwegtäuschen, dass diese Bundesregierung die Energiewende "an allen Ecken und Enden blockiert", erklärte Julia Verlinden, Sprecherin für Energiepolitik bei den Grünen. So würden die Zusatzausschreibungen bei der Windenergie immer weiter hinausgezögert. Daher stehe dort in den nächsten beiden Jahren ein massiver Einbruch bevor. Kaum ziehe der Solarstrom-Markt nach Jahren der Flaute wieder an, wolle die Bundesregierung die Marktprämie für viele Anlagen massiv kürzen, kritisierte die Grünen-Politikerin mit Blick auf den Referentenentwurf für das Energiesammelgesetz weiter. Die positive Entwicklung drohe dadurch wieder abgewürgt zu werden.

EEG-Umlage sinkt auf 6,405 ct/kWh

Steigende Börsenstrompreise und niedrigere Kosten für Neuanlagen sind die Hauptgründe für die zweite Reduktion in Folge. Die neue Offshore-Netzumlage hingegen verzehnfacht sich im Vergleich zur bisherigen Offshore-Haftungsumlage.

Die vier deutschen Übertragungsnetzbetreiber haben die EEG-Umlage für 2019 auf 6,405 ct/kWh (aktuell sind es noch 6,792 ct/kWh, jeweils zuzüglich Umsatzsteuer) festgesetzt. Damit sinkt die Vergütung für den nach dem Erneuerbaren-Energien-Gesetz geförderten Strom um knapp sechs Prozent gegenüber dem Vorjahr. Die Umlage geht damit zum zweiten Mal in Folge zurück. Bereits seit 2014 befindet sie sich auf einem stabilen Niveau, und das obwohl gleichzeitig die über das EEG geförderte Strommenge um mehr 50 Prozent gestiegen ist, heißt es in der Pressemitteilung der Bundesnetzagentur.

Hoher Stand des EEG-Umlagekontos

Maßgeblichen Anteil an dieser Entwicklung schreibt die Bonner Aufsichtsbehörde den EEG-Reformen der vergangenen Jahre zu, diese hätten die Kostenentwicklung sehr gedämpft. Durch die Umstellung auf Ausschreibungen hätten sich die Förderkosten für neue Erneuerbare-Energien(EE)-Anlagen vergünstigt. Maßgeblich zum Rückgang der Umlage hätten weiterhin vor allem die deutlich gestiegenen Börsenstrompreise beigetragen. Ein weiterer positiver Effekt ist der hohe Stand des EEG-Umlagekontos, der per 30. September 3,65 Mrd. Euro betrug.

Für das Jahr 2019 erwarten die Übertragungsnetzbetreiber einen weiteren Zubau von EE-Anlagen im Umfang von etwa sechs GW. Die Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien werde um 13 TWh auf 217 TWh steigen, der Gesamtzahlungsanspruch aller Betreiber von EEG-Anlagen wird auf 33,1 Mrd. Euro taxiert. Gleichzeitig werden Vermarktungserlöse in Höhe von 7,8 Mrd. Euro an der Strombörse für den erneuerbaren Strom erwartet.

Offshore-Netzumlage steigt deutlich an

Zeitgleich haben die Übertragungsnetzbetreiber heute auch die Offshore-Netzumlage für 2019 (bisher Offshore-Haftungsumlage) bekannt gegeben. Diese erhöht sich auf 0,416 ct/kWh (2018: 0,037 ct/kWh). In die Offshore-Netzumlage fließen ab dem kommenden Jahr auch die Kosten für die Anbindung der Offshore-Windparks in der Nord- und Ostsee ein. Grundlage ist das im Juli vergangenen Jahres in Kraft getretene Netzentgeltmodernisierungsgesetz. Die bisherige Offshore-Haftungsumlage umfasste die Kosten für Entschädigungen bei Störungen oder Verzögerungen von Offshore-Netzanbindungen.

Netzentgelte der Übertragungsnetzbetreiber sinken 2019

Der Stromnetzausbau wirkt: Weniger Eingriffe bedeuten geringere Kosten, die Netzentgelte der vier Übertragungsnetzbetreiber sinken nächstes Jahr teils um mehr als 20 Prozent. Aber es gibt einen kleinen Haken.

Dank sinkender Netzentgelte für den Betrieb der großen Stromtrassen können Bürger und Unternehmen in Deutschland mit etwas Entlastung bei den Strompreisen rechnen. Demnach will 50Hertz, Betreiber der Übertragungsnetze in Berlin, Ostdeutschland und Hamburg, die durchschnittlichen Gebühren für das Benutzen der Leitungen um rund 23 Prozent senken. Bei TransnetBW, Tennet und Amprion sollen nach "dpa"-Informationen diese durchschnittliche Entgelte voraussichtlich zwischen 6 und 16 Prozent sinken.

Endgültige Netzentgelte liegen am Jahresende vor

Somit werden sich die Netzentgelte der vier Unternehmen nach einer vorläufigen Prognose zwischen 2,03 Cent und 3,85 Cent je Kilowattstunde bewegen, die endgültigen Netzengelte für 2019 werden Ende des Jahres vorliegen. Das große Aber: Diese Entgelte sinken, weil die hier bisher enthaltene Umlage für den Ausbau der Offshore-Windenergie in Nord- und Ostsee künftig herausgerechnet wird, hier wird für 2019 eine eigene Offshore-Netzumlage eingeführt.

Da die energieintensive Industrie hiervon aber weitgehend befreit ist, können die Unternehmen mit hohem Verbrauch, etwa der Stahl- und Aluminiumbranche, von der Senkung besonders stark profitieren. Bei 50Hertz wird als ein Grund für die deutliche Reduzierung auch auf geringere Kosten durch Eingriffe in das Stromnetz verwiesen.

Offshore-Umlage wird Mitte Oktober bekannt

Die Höhe der Offshore-Umlage soll am 15. Oktober zusammen mit der Höhe der Umlage zur Förderung erneuerbarer Energie bekannt gegeben werden. Nach Berechnungen von 50Hertz bedeutet die Senkung für einen Vier-Personen-Privathaushalt mit einem Jahresverbrauch von rund 4000 Kilowattstunden nur eine Ersparnis von rund zehn Euro im Jahr, da der Anteil der Netzentgelte des Übertragungsnetzbetreibers am Strompreis der Privathaushalte nur rund fünf Prozent ausmache.

Ein Stahlwerk hingegen, das direkt an das Übertragungsnetz angeschlossen ist und jährlich 4000 Benutzungsstunden habe, zahle statt derzeit 20 Millionen Euro an Netzentgelten 2019 nur noch rund 16 Millionen Euro. «Die Senkung der Netzentgelte bedeutet für die industriellen, gewerblichen und auch privaten Stromverbraucher in unserer Region eine Entlastung und zeigt, dass der Netzausbau wirkt und Kosten zur Beseitigung von Netzengpässen reduzieren hilft», sagte der Vorsitzende der 50Hertz-Geschäftsführung, Boris Schucht.

Studie: Trotz Kohleausstiegs sinkende Börsenstrompreise

Agora Energiewende ließ für den Fall einer deutlichen Reduzierung der Kohleverstromung bis 2030 die Börsenstrompreise modellieren: Das Ergebnis: Die Preise sinken statt zu steigen. Gerade Unternehmen der energieintensiven Industrie gingen für diesen Fall von steigenden Preisen aus.

Nordrhein-Westfalens Wirtschaftsminister Andreas Pinkwart kämpft für den Erhalt der Braunkohlekraftwerke im Rheinischen Revier – schließlich sind die Meiler seiner Meinung nach Garanten für einen niedrigen Strompreis, den gerade die energieintensiven Betriebe des Landes dringend brauchen – wollen sie weiterhin wettbewerbsfähig bleiben. Dass die Strompreise nach Wegfall der Braunkohlekraftwerke überhaupt nicht steigen werden, hat nun das Beratungsunternehmen Agora Energiewende im Rahmen einer Studie ermittelt.

Eine Verringerung der Kohleverstromung um zwei Drittel bis 2030 wird sich – bei gleichzeitigem Ausbau der erneuerbaren Energien auf 65 Prozent – kaum auf die Strompreise auswirken, lautete das wichtigste Ergebnis der Modellierung. Demnach werden die Börsenstrompreise zwar um durchschnittlich 0,4 Cent je kWh steigen durch den Wegfall der Kohlekraftwerke. Gleichzeitig erreichen die CO2-Emissionen ein Niveau, das nötig ist, um die Klimaschutzziel 2030 für den Energie- und Industriesektor zu erreichen. Durch den Ausbau der erneuerbaren Energien falle jedoch der mittlere Börsenstrompreis umgekehrt um 0,8 Cent je kWh. Unter dem Strich werden die Börsenstrompreise daher im Mittel um 0,4 Cent im Vergleich zu einer Entwicklung ohne Kohleausstieg und ohne zusätzlichen Erneuerbaren-Energien-Ausbau zurückgehen, so die Conclusio der Modellierung durch Aurora Energy Research.

Energieintensive Industrie wird profitieren

„Die energieintensive Industrie würde besonders von der Kombination der beiden Maßnahmen profitieren“, sagt Frank Peter, stellvertretender Direktor von Agora Energiewende. Voraussetzung sei aber, dass die energieintensive Industrie nach 2020 weiterhin von der Zahlung zur EEG-Umlage befreit bliebe. Diese Frage müsse aber noch separat geklärt werden.

Normale Stromverbraucher werden wegen des beschleunigten Ausbaus erneuerbarer Energien zwar eine um 0,5 Cent pro kWh höhere EEG-Umlage zahlen müssen. „Diese wird durch die sinkenden Preise an der Strombörse jedoch weitgehend kompensiert, so dass sich die Strompreise für private und gewerbliche Verbraucher nur wenig ändern dürften“, sagt Peter.

CO2-Emissionen sinken deutlich

Zur CO2-Bilanz: Eine Reduzierung der Leistung der deutschen Kohlekraftwerke von heute 46 GW auf 16 GW bei gleichzeitigem Ausbau der erneuerbaren Energien auf 65 Prozent werde dazu führen, dass der Stromsektor im Jahr 2030 noch 186 Mio. Tonnen CO2 emittiert, heißt es bei Agora Energiewende. Dies liege am oberen Limit des Zielkorridors für die Treibhausgasemissionen des Stromsektors. Derzeit stoßen die deutschen Kraftwerke jährlich 332 Mio. Tonnen CO2 aus.

Ökostrom-Produktion legt 2017 um ein Fünftel zu

Der Umstieg auf erneuerbare Energien setzt sich ungebremst fort, wie jüngste Zahlen belegen. Aus der Politik melden sich unterdessen kritische Stimmen.
 
 

Nach Berechnungen des Energiekonzerns Eon produzierten Solar-, Wasser- und Windkraftanlagen in Deutschland 2017 rund 154 Milliarden Kilowattstunden Strom, ein Fünftel mehr als im Vorjahr. Nicht eingerechnet sind dabei Biomasse-Anlagen, die weitere 38 Milliarden Kilowattstunden erzeugten, wie das Unternehmen am Mittwoch mitteilte.

Die erneuerbaren Energien sind naturgemäß sehr vom Wetter abhängig und unterliegen daher starken saisonalen Schwankungen. Sowohl der September als auch der Dezember waren stürmisch, so dass Windräder in diesen beiden Monaten den Großteil des Ökostroms von jeweils um die 16 Milliarden Kilowattstunden erzeugten.

Im Mai, Juli und August dagegen produzierten die 1,6 Millionen Solaranlagen, die vor allem in den südlichen Bundesländern installiert sind, jeweils rund 5 Milliarden Kilowattstunden.

Im vergangenen Jahr gab es während 146 Stunden negative Strompreise

Zeitweise übertraf die Stromerzeugung den Verbrauch in Deutschland so stark, dass die überschüssige Menge zu sogenannten negativen Preisen exportiert wurde. Die Käufer erhalten demnach Geld für die Abnahme von Strom aus Deutschland. Am vergangenen Neujahrstag seien dies in der Spitze 76 Euro je Megawattstunde gewesen, berichtete das Handelsblatt.

Negative Preise sind nach Angaben der europäischen Strombörse Epex Spot ein vergleichsweise seltenes Phänomen, aber nicht ungewöhnlich. Im vergangenen Jahr habe es während 146 Stunden negative Preis für Stromlieferungen am Folgetag gegeben. 2015 gab es negative Preise während 126 Stunden, 2016 während 97 Stunden. Unter gewissen Umständen seien negative Preise ein gutes Mittel, mit plötzlicher Überversorgung umzugehen und dem Markt ein angemessenes Signal zu senden, die Produktion zu senken. Epex ist eine Börse für kurzfristigen Stromgroßhandel in Europa.

„Wir können uns diesen Irrsinn auf Dauer nicht leisten“

Aus der Politik kamen Forderungen, diese Entwicklung zu beenden. „Wir können uns diesen Irrsinn auf Dauer nicht leisten. Die nächste Regierungskoalition wird sich des Themas annehmen müssen“, sagte Bernd Westphal, wirtschaftspolitischer Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion, dem Handelsblatt. Thomas Bareiß (CDU), energiepolitischer Koordinator der Union, forderte, der Ausbau von Wind- und Sonnenenergie müsse dem Netzausbau und dem Speicherausbau angepasst werden.

Der Anteil erneuerbarer Energien an der Stromerzeugung stieg 2017 auf ein Drittel, wie der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) bereits kurz vor Weihnachten mitgeteilt hatte. Deutschland habe 2017 rund 54 Milliarden Kilowattstunden Strom exportiert, etwa so viel wie im Vorjahr.

Brüssel kappt niedrigere EEG-Umlage bei KWK

Für Betriebe, die Strom und Wärme zum Eigenverbrauch mittels KWK produzieren, hat Brüssel eine böse Weihnachtsüberraschung parat.
 

Nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) erhalten Anlagen, die ab dem 1. August 2014 in Betrieb gegangen sind, eine Ermäßigung von 60 Prozent auf die entsprechende EEG-Umlage. Diese Förderung fällt ab dem nächsten Jahr weg. Die Betreiber der effizientesten KWK-Anlagen müssen bis auf Weiteres den vollen Satz von künftig 6,8 Cent je Kilowattstunde (kWh) auf selbstgenutzten Strom zahlen. Unternehmen, die produktionsbedingt viel Strom benötigen, stehen vor einer schlagartigen Erhöhung ihrer Energiekosten um sechs- oder siebenstellige Beträge pro Monat.

Als Grund für den Stopp der Förderung geben die Brüsseler Behörden an, dass die Neufassung einer Verordnung, nach der die Fördersumme für die effizientesten KWK-Anlagen auf 40 Prozent sinken soll, noch nicht spruchreif sei. BDI-Hauptgeschäftsführer Joachim Lang kritisiert das scharf: „Für Klimaschutz, Effizienz und Versorgungssicherheit ist KWK-Eigenerzeugung eine zentrale Technologie. Die Unternehmen haben seit Erlass und Genehmigung der Entlastungsregel 2014 im Vertrauen auf deren Bestand in moderne KWK-Anlagen investiert. Der plötzliche Schwenk erschüttert dieses Vertrauen schwer.“ Die Hauptgeschäftsführerin des VKU, Katherina Reiche, sieht ein „Versäumnis der Politik“, denn: „Es wurde verpasst, in Brüssel rechtzeitig die Fortsetzung – zumindest für ausgewählte Fallkonstellationen für kleinere KWK-Anlagen – zu sichern.“

Umweltschonende Technologie in Gefahr

KWK-Projekte sind in der Industrie weit verbreitet. Beim DIHK ist davon die Rede, dass bis zu 10 000 Firmen betroffen sein könnten, darunter viele Mittelständler. Vielfach wird dabei übersehen, dass sich gerade in kommunalen Betrieben die klassische KWK inzwischen weit verbreitet hat, zum Beispiel in kommunalen Schwimmbädern, Schulen oder Krankenhäusern. Reiche mahnt: „Die kommunalen Unternehmen benötigen für diese Klimaschutztechnologie langfristige und transparente Planungssicherheit. Diese umfasst auch Regelungen für die EEG-Umlage für die sogenannte ‚Eigenversorgung’.“ Lang mahnt: „Die Bundesregierung steht nun unabhängig vom Stand der Regierungsbildung in der Pflicht, sehr rasch gemeinsam mit der EU-Kommission eine dauerhaft tragfähige Lösung zu finden, die die Entlastungen der Unternehmen weiter ermöglicht.“ Damit ist nach übereinstimmender Meinung von Industrie, Verbänden und kommunalen Betrieben natürlich der bewährte Nachlass auf die EEG-Umlage in Höhe von 60 Prozent gemeint.

Demgegenüber verlautete aus informierten Kreisen, dass die Neufassung der KWK-Förderverordnung auf sich warten lässt, weil die EU-Behörden eine „zu hohe Förderung“ für KWK vermeiden möchten, wobei genaue Zahlen in diesem Zusammenhang nicht genannt werden. Reiche ist irritiert: „Selbst wenn in Einzelfällen eine sogenannte ‚Überförderung’ vorliegen könnte, die aus Sicht von Brüssel die Fortsetzung hemmt, ist dies kein Anlass, die gesamte Sonderregelung auszusetzen.“ Die KWK sei ein differenziertes Geschäft, und jedes einzelne Projekt müsse genau angesehen werden. Die EU solle „durch vorschnelles, pauschales Umsteuern von Förderungen das Kind nicht mit dem Bade ausschütten“.

EEG-Umlage für 2018 sinkt leicht

EEG-Umlage für 2018 sinkt leicht

Die vier deutschen Übertragungsnetzbetreiber 50Hertz, Amprion, Tennet und Transnet BW haben die EEG-Umlage für das Jahr 2018 veröffentlicht. Sie beträgt 6,792 Cent pro Kilowattstunde und liegt damit um 1,3 Prozent niedriger als derzeit.
Grundlage ist eine Prognose der zu erwartenden Einspeisung aus regenerativen Stromerzeugungsanlagen. Für 2018 ergeben die Berechnungen einen Umlagebetrag von 23,78 Milliarden Euro.

Kernumlage liegt bei 7,3 Cent


Im kommenden Jahr wird eine Zunahme von Strom aus regenerativen Anlagen um knapp 17 Mrd. kWh auf etwa 204 Mrd. kWh prognostiziert. Die Deckungslücke zwischen Kosten und Erlösen liegt damit voraussichtlich bei 25,6 Milliarden Euro oder etwa 7,3 Cent pro Kilowattstunde. Weil aber das EEG-Konto Ende September mit 3,3 Milliarden Euro im Plus lag, senkt dies die EEG-Umlage rechnerisch um knapp einen Cent pro Kilowattstunde.

"Nach Einführung eines Ausschreibungsmodells ist der Wettbewerbsdruck auf die erneuerbaren Energien gewachsen", kommentiert VKU-Hauptgeschäftsführerin Katherina Reiche die Zahlen. Deutlich fallende Preise zeigten, dass der Wettbewerb den erneuerbaren Energien gut tue und zu mehr Kosteneffizienz führt. Wegen der bereits getätigten hohen Förderzusagen werde dieser Effekt jedoch sehr viel später beim Verbraucher ankommen.

VKU mahnt neues System an


In der kommenden Legislaturperiode müsse sich die Politik mit dem spezifischen Privilegien und Vergünstigungen befassen und diese reduzieren. "Der VKU plädiert für einen neuen Anlauf für ein zukunftsgewandtes Marktdesign", so Reiche. Das System der Entgelte und Umlagen sei zu überarbeiten. Es hemme Flexibilität und Sektorkopplung und schwäche die Akzeptanz für die Energiewende. Nur einzelne Geschäftsmodelle oder wenige Marktakteure von Umlagen zu befreien, sei nicht der richtige Weg.

Die Ermittlung der EEG-Umlage erfolgt auf Basis von Prognosen unabhängiger Gutachter in Abstimmung mit der Bundesnetzagentur.

EEG-Umlage wird 2018 vermutlich sinken

Agora Energiewende rechnet 2018 mit einem leichten Abschmelzen der EEG-Umlage. Im Jahr 2019 geht es dann aber wieder aufwärts.
 

Die Umlage für Strom aus erneuerbaren Energien (EEG-Umlage) wird im Jahr 2018 voraussichtlich leicht sinken und dann im Bereich von 6,6 bis 6,9 Cent pro kWh liegen. Zu diesem Ergebnis kommt die Denkfabrik Agora Energiewende auf Basis einer Berechnung mit ihrem EEG-Rechner. Der EEG-Rechner liefert für 2018 einen Wert von 6,74 Cent pro kWh. "Dieser ist jedoch mit kleinen Prognoseunsicherheiten behaftet", erläutert Agora Energiewende. Deshalb werde eine Bandbreite vorgestellt.

Im Jahr 2017 bezahlen die meisten Stromverbraucher 6,88 Cent pro kWh für die Förderung von Ökostrom. Offiziell wird die EEG-Umlage für 2018 am 15. Oktober von den vier Betreibern der Stromübertragungsnetze bekanntgegeben.

Mehr Gründe für das Sinken

Sinken dürfte die EEG-Umlage vor allem aus zwei Gründen, zeigen die Consultants auf: Zum einen werden die Strompreise im Großhandel im Jahr 2018 leicht steigen – darauf deuten aktuelle Future-Notierungen bereits hin. Dadurch sinke die Differenz zwischen dem Marktpreis für Strom und den Einspeisetarifen für Strom aus erneuerbaren Energien; diese Differenz trage die EEG-Umlage.

Zum anderen haben die Übertragungsnetzbetreiber auf dem sogenannten EEG-Konto in diesem Jahr einen Überschuss von mehr als drei Milliarden Euro angehäuft. Diese Liquiditätsrücklage könne an die Stromverbraucher zurückgegeben werden.

Starker Ausbau der Windenergie

Gleichzeitig gebe es allerdings auch gegenläufige Effekte: So verschiebe sich nach einer Gesetzesänderung in diesem Jahr ein kleiner Teil der Einspeisetarife, der bislang aus den von den Stromverbrauchern gezahlten Entgelten für die Nutzung der Stromnetze finanziert wurde, in die EEG-Umlage. Zudem treibe der aktuell starke Ausbau der Windenergie die EEG-Umlage leicht.

Im Jahr 2019 prognostiziert der EEG-Rechner eine Steigerung der EEG-Umlage auf mehr als 7,5 Cent pro kWh. 2019 fehle dann die Liquiditätsrücklage; zudem werden dann die letzten Offshore-Windkraftanlagen der ersten Generation ans Netz gehen – mit einer relativ hohen Grundvergütung.

Kostenscheitel fast erreicht

2019 sei laut Agora Energiewende nahezu der Kostenscheitel bei der EEG-Umlage erreicht. Nach 2019 werde es nur noch zu leichten Kostenanstiegen kommen. Nach 2023 sinke die EEG-Umlage wieder, prognostiziert die Denkfabrik. Agora Energiewende plädiert für eine Neustrukturierung der EEG-Umlage. Bestandteile wie die Industrieausnahmen oder die Technologieentwicklungskosten für Offshore-Windkraft und Solarenergie müssten eigentlich aus der EEG-Umlage genommen werden. Steuere die Regierung hier um, könnte schon ein Sinken der EEG-Umlage im Jahr 2019 anvisiert werden.

Übertragungsnetzentgelte werden bis 2023 vereinheitlicht

Der Kompromiss beim Netzentgeltmodernisierungsgesetz (NEMoG)  sieht eine bundesweite Vereinheitlichung der Übertragungsnetzentgelte vor. Ab 2019 sollen diese sukzessive innerhalb von vier Jahren angeglichen werden. Damit werden vor allem die Stromkunden in Nord- und Ostdeutschland entlastet. Die Kosten der Offshore-Anbindung werden zudem künftig aus den Netzentgelten herausgelöst und über die bisherige Offshore-Haftungsumlage finanziert. Laut "Süddeutscher Zeitung" entfallen damit bis zu 1,2 Mrd. Euro aus den Netzentgelten, dies ist vor allem ein Zugeständnis an die Industrie in Westdeutschland.

Brüssel segnet Industrieausnahmen im KWKG ab

Die EU sorgt auch für die rechtliche Klärung der seit 2011 gewährten Privilegierungen. Die Unternehmen erhalten dadurch Rechtssicherheit.
 

Das Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG) sieht vor, dass die KWKG-Umlage für energieintensive Betriebe mit Blick auf deren Wettbewerbsfähigkeit begrenzt wird – dies geschieht in Abhängigkeit von der individuellen Leistungsfähigkeit. Grundlage hierfür ist eine besondere Ausgleichsregelung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG). Die Bundesregierung hatte diese Anpassung bereits mit dem EEG-/KWKG-Gesetz im Dezember 2016 umgesetzt. Gestern nun hat die EU-Kommission diese Privilegierungen für energieintensive Unternehmen genehmigt.

"Die heutige Entscheidung begrüßen wir sehr. Dies schafft nun die nötige Rechtssicherheit für die betroffenen Unternehmen", kommentierte der Staatssekretär im Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, Rainer Baake. Mit ihrem Beschluss sorgt die EU-Kommission gleichzeitig für die abschließende rechtliche Klärung der seit 2011 gewährten Umlageprivilegierungen nach dem alten KWK-Gesetz.

Neue Meldepflichten im Bereich KWKG sowie Strom- und Energiesteuer

Ab dem 01.01.2017 bestehen durch Gesetzesänderungen neue Meldepflichten, um weiterhin Begünstigungen im KWKG-Bereich und Rückerstattungen im Bereich der Strom- und Energiesteuer zu erhalten. Die Meldefristen bestehen zum 31.03.2017 (KWKG) und zum 30.06.2017 (Strom- und Energiesteuer). Kunden, die wir in diesen Bereichen betreuen, werden wir die entsprechenden Unterlagen unter Einhaltung der Fristen zusenden.

Kommende EEG-Umlage bekannt gegeben

Kommende EEG-Umlage bekannt gegeben

Die EEG-Umlage beträgt im kommenden Jahr 6,880 Cent/kWh. Sie liegt damit um 8,3 Prozent über dem jetzigen Wert.
 

Die vier Betreiber der deutschen Übertragungsnetze haben heute bekannt gegeben, dass die Umlage nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) ab dem 1. Januar 2017 auf 6,880 Cent pro Kilowattstunde (kWh) steigt. Derzeit beträgt sie 6,354 Cent pro Kilowattstunde.

„Die Kosten für die Umsetzung der Energiewende machen sich nicht mehr nur in der gestiegenen EEG-Umlage bemerkbar, sondern immer stärker durch die Steigerung der Netzentgelte,“ äußerte Katherina Reiche, Hauptgeschäftsführerin des Verbands kommunaler Unternehmen (VKU), anlässlich der Bekanntgabe der EEG-Umlage 2017. Der Stromnetzaus- und -umbau der Übertragungsnetze, vor allem aber auch der bisher nicht stattgefundene Netzausbau, verursache Ausgaben, die direkt auf die Energiewende zurückzuführen seien. Durch weitere Steuern und Umlagen und insbesondere die Entgelte der Übertragungsnetzbetreiber, werden die Strompreise noch zusätzlich belastet.

"Der erneute Anstieg der EEG-Umlage verdeutlicht den weiter bestehenden Reform-Druck bei der Erneuerbaren-Förderung. Mit der EEG-Novelle 2017 ist ein erster sehr wichtiger Schritt gemacht: Die künftige Ermittlung der Förderung über Ausschreibungen wird zu einem deutlich kosteneffizienteren Ausbau der regenerativen Energien führen. Wir müssen uns jedoch die Frage stellen, wie ein künftiger Strommarkt aussehen soll, in dem die Erneuerbaren mehr als 60 Prozent des Stroms erzeugen, sagte Stefan Kapferer, Vorsitzender der Hauptgeschäftsführung des Bundesverbands der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW).

Die MVV Energie, Mannheim, hat nach der Ankündigung der neuen EEG-Umlage mitgeteilt, dass das Unternehmen trotz der heute bekanntgegebenen Erhöhung der EEG-Umlage um acht Prozent den Strompreis für seine Privat- und Gewerbekunden auch im nächsten Jahr stabil halten werde. Damit blieben die Preise 2017 bereits im vierten Jahr unverändert, hebt MVV Energie hervor. „Unsere Kunden können sich damit auch in der Zukunft auf günstige Energiepreise verlassen“, betonte MVV-Vertriebsvorstand Ralf Klöpfer. „Wir können damit auch im kommenden Jahr den Anstieg der staatlichen Preisbestandteile durch wirksame Kosteneinsparungen und gesunkene Beschaffungskosten ausgleichen und unseren Kunden nunmehr seit Anfang 2014 konstante Energiepreise anbieten.“ (ad)

Entwurf fürs EEG veröffentlicht

Das Bundeswirtschaftsministerium hat die Länder- und Verbändeanhörung zum Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) 2016 sowie zum „Gesetz zur Entwicklung und Förderung der Windenergie auf See“ (WindSeeG) eingeleitet. Künftig soll die Höhe der EEG-Vergütungen nicht mehr staatlich festgelegt, sondern durch Ausschreibungen am Markt bestimmt werden. Minister Sigmar Gabriel erklärte: „Das EEG 2016 behandelt die Erneuerbaren erstmals als etablierte, erwachsene Technologien und schafft die Basis dafür, die Kosten zu stabilisieren und so die Akzeptanz für die Energiewende zu stärken.“

Anlagen bis ein MW installierter Leistung sowie neue Wasserkraft-, Geothermie-, Deponie-, Klär- und Grubengasanlagen sind von den Ausschreibungen ausgenommen. Für Biomasseanlagen wird das noch geprüft. Anlagen, die nicht an Ausschreibungen teilnehmen, werden über Marktprämie oder Einspeisevergütung gefördert. Die Frist für Stellungnahmen für die Länder und die Verbände ist mit einer Woche extrem kurz.

Neue Umlagen beim Gas

Am 1. April 2016 gelten neue Umlagen und Entgelte der Marktgebietsverantwortlichen im Gasbereich. Entsprechend zeitnah haben NetConnect Germany (NCG) und Gaspool ihre Werte veröffentlicht. Gaspool hält das Konvertierungsentgelt auf dem zulässigen Höchststand von 0,0441 ct/kWh und erhebt keine Konvertierungsumlage. Zusätzlich senkt Gaspool die SLP-Bilanzierungsumlage auf Null und eine RLM-Bilanzierungsumlage wird nicht erhoben. NCG hingegen erhöht das Konvertierungsentgelt auf 0,0453 ct/kWh und führt – erstmals seit Bestehen der Festlegung „Konni Gas“ (Beschluss Konni Gas v. 27.3.2012, Az. BK7-11-002) – eine Konvertierungsumlage in Höhe von 0,015 ct/kWh ein. Zusätzlich erhebt NCG erstmalig eine RLM-Bilanzierungsumlage von 0,04 ct/kWh und eine SLP-Bilanzierungsumlage in Höhe von 0,08 ct/kWh. Gemäß den Bestimmungen Ihres bestehenden Gasliefervertrages werden wir diese Änderungen ab dem 1. April 2016 bei der Abrechnung Ihrer Gasversorgung berücksichtigen. (Quelle: WSW 3/4/5 Energie GmbH)

EEG-Umlage steigt auf 6,354 Cent

Damit erhöht sich die EEG-Umlage um 3 % im Vergleich zum Vorjahr. Für 2016 prognostizieren die vier ÜNB 50Hertz, Amprion, Tennet und TransnetBW einen weiteren Anstieg der Erzeugung aus regenerativen Anlagen von 161 TWh (2015) auf 176 TWh. Er liege vor allem den Energieträgern Wind an Land, Wind auf See und Biomasse zugrunde. 

Weiterer Kostenfaktor sind die fallenden Börsenstrompreise. Sie fielen im Vergleich zum Vorjahr um 14 %. Damit liegen die prognostizierten Kosten (Vergütungen an Anlagenbetreiber minus Gegenwert durch Börsenerlöse) nächstes Jahr bei 23,1 Mrd. €. Das entspricht einem Anteil von etwa 6,4 ct/kWh bei der EEG-Umlage  2016. Davon entfallen etwa 2,6 ct/kWh auf Photovoltaik, etwa 1,7 ct/kWh auf Biomasse, etwa 2,0 ct/kWh auf Wind (on- und offshore). 

Für die finale Umlageberechnung flossen außerdem noch der aktuelle EEG-Kontostand sowie die sog. Liquiditätsreserve ein. Dieses Jahr liegt das EEG-Konto im September mit 2,5 Mrd. € im Plus. Ein Jahr zuvor waren es weniger gewesen, nämlich 1,4 Mrd. €. Die positive Deckung des EEG-Kontos in diesem Jahr senkt daher die EEG-Umlage rein rechnerisch um rund 0,7 ct/kWh, so die ÜNB.

Die Liquiditätsreserve, die Schwankungen auf dem EEG-Konto und deren Auswirkungen auf die Umlage abfedern soll, liegt 2016 stabil bei 10 %. Ihr Anteil an der EEG-Umlage sind rund 0,6 ct/kWh.

Für das Jahr 2020 wird eine installierte Leistung erneuerbarer Energiequellen von knapp 117 GW erwartet, wovon etwa 92 % auf Solar- und Windenergie (Solar über 47 GW und Wind über 60 GW) entfallen. Die prognostizierte Jahresarbeit liegt für 2020 bei über 217 TWh. Bis dahin wird die Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien zu knapp einem Viertel die feste Einspeisevergütung nach den §§ 37–38 EEG in Anspruch nehmen. Anlagenbetreiber erhalten dafür Einspeisevergütungen in Höhe von rund 12,2 Mrd. €, so die Mittelfristprognose. Zusätzlich wird mit prognostizierten Erzeugungsmengen von über 162 TWh aus Anlagen in der geförderten Direktvermarktung sowie mit den auf diese Erzeugungsmengen entfallenden Prämienzahlungen von ca. 17,4 Mrd. € gerechnet. Außerdem kommen für 2020 rund 0,3 TWh für weitere Formen der Direktvermarktung sowie rund 3,9 TWh an PV-Erzeugung, die durch die Anlagenbetreiber selbst verbraucht werden, hinzu.

Gas-Marktgebiet verzichtet auf Regelenergieumlage

Das größere deutsche Gas-Marktgebiet NCG senkt zum 1.Oktober die Regelenergieumlagen auf Null.

Vom 1. Oktober an ist die Regel- und Ausgleichsenergieumlage, die die Druckhaltung des deutschen Ferngasnetzes mitfinanziert, abgeschafft, und im größeren der beiden Marktgebiete, NCG, wird zunächst keine Nachfolgeumlage erhoben. Dies kündigte NCG gestern (13. Aug. 15) an. Faktisch senkt das Marktgebiet damit seine Regelenergieumlage von 0,04 ct/kWh auf Null. Netconnect Germany begründete dies mit der "positiven Marktentwicklung". Die Geschäftsführung berief sich auf "detaillierte" Prognosen zum Ausregelungsbedarf in der nächsten Heizperiode, die zusammen mit dem erwarteten Schlusssaldo des Umlagenkontos am 1.Oktober eine Umlagefinanzierung überflüssig mache.

Selbstverständlich müssen Bilanzkreisinhaber nach wie vor für ihre unter- oder unterspeisten Bilanzkreise (Energiemengenkonten) Ausgleichsenergiepreise bezahlen, die eine gewisse abschreckende Wirkung haben.

Das andere, im Norden und Osten des Landes gelegene Marktgebiet Gaspool erhebt derzeit keine Regelenergieumlage, und will erst später veröffentlichen, wie hoch ihre Nachfolger, die "SLP-Bilanzierungsumlage" für nach Standardlastprofilen berechnete Mengen und die "RLM-Bilanzierungsumlage" für leistungsgemessene Mengen, sowie die übrigen Umlagen und Entgelte angesetzt werden.

Bei NCG bleibt das Konvertierungsentgelt für die bilanzielle Umwandlung von H-Gas in L-Gas oder umgekehrt bei 30 ct/MWh. Die BNetzA gibt für die nächste Heizperiode einen Deckel von 45,3 ct/MWh vor. Auf eine Konvertierungsumlage wird weiter verzichtet, die endgültige Umstellung von L- auf H-Gas beginnt bei NCG aber auch später als bei Gaspool, wo sie diesen Januar in Schneverdingen-Neuenkirchen in der Heide gestartet ist. Verstärkt seit März beobachtet NCG zunehmende (virtuelle) Konvertierungsaktivitäten in den Bilanzkreisen.

Das VHP-Entgelt zur Nutzung des Virtuellen Handelspunktes von NCG bleibt bei 0,1 Ct/MWh.

Deutsche Strompreise in der EU am zweithöchsten

Deutsche Haushalte zahlen nach Dänemark den höchsten Strompreis im EU-Vergleich, bilanziert die Statistikbehörde Eurostat.
 

So zahlten Haushalte im zweiten Halbjahr 2014 hierzulande durchschnittlich 29,30 € für 100 kWh. Mehr als die Hälfte, nämlich 52 % entfallen dabei auf Steuern und Abgaben. Nur Dänemark war mit 30,40 € noch teurer. Die günstigsten EU-Staaten waren Bulgarien mit 9,0 €, Ungarn mit  11,5 € und Malta mit 12,5 € pro 100 kWh.  Der EU-28-Durchschnittspreis liegt bei 20,8 €.

Bei den Industrie-Strompreisen waren diese in Zypern (19,0 €), Malta (18,6 €) und Italien (17,4 €) am höchsten. Allerdings ist zu berücksichtigen, dass die staatlichen Abgaben in den EU-Ländern unterschiedlich ausfallen. So zahlen Unternehmen in Malta beispielsweise für ihren Strompreis überhaupt keine Abgaben, während in Deutschland (15,2 €) diese mit 46,84 % bei den EU-28 am höchsten sind. Der Durchschnitts-Industriestrompreis liegt bei 12,0 € pro 100 kWh.

Bei den Gaspreisen zahlen für einen mittelgroßen Haushalt Verbraucher in Schweden (11,4 € pro 100 kWh), Portugal (10,4 €) und Spanien (9,6 €) am meisten. Rumänien als Schlusslicht zahlt mit 3,2 € fast dreimal weniger als Schweden für sein Gas. In Deutschland liegt der Preis bei 6,8 € pro 100 kWh. Der EU-28 Durchschnitt beträgt 7,2 €. Bei den staatlichen Abgaben liegt Deutschland mit 25 % nur geringfügig über den EU-Durchschnitt von 23 %. Am meisten verlangt der Staat in Dänemark mit 61,1 % und Rumänien mit 52 %. In Großbritannien hingegen sind es nur 4,8 %, die in die staatliche Kasse fließen.

Bei den Industriekunden liegt der durchschnittliche EU-28-Gaspreis bei 3,7 € pro 100 kWh. In Deutschland zahlen Industrieverbraucher 4,0 €. Teurer ist es in Finnland mit 5,6 und in Griechenland sowie Portugal mit jeweils 4,7 € pro 100 kWh. In Belgien war es im zweiten Halbjahr 2014 am günstigsten mit 2,9 € inklusive Steuern und Abgaben. Die höchsten Abgaben verzeichnete Rumänien mit 31 % und Dänemark (27 %). In Litauen dagegen verlangt der Staat keinerlei Abgaben für Gas. In Deutschland betragen Steuern und Abgaben für Gas bei den Industriekunden 9,98 %. (sg)

Was im Fracking-Paket drinsteht

Nach dem Willen der Bundesregierung soll unkonventionelles Fracking oberhalb von 3000 m Tiefe verboten werden. Hier eine Zusammenfassung des Beschlusses.

Das Bundeskabinett hat gestern (1. April 15 – kein Aprilscherz) die Gas- und Ölfördermethode Fracking in einem Beschluss über ein Gesetz- und Verordnungspaket geregelt. Das Paket wird jetzt an den Bundesrat geleitet. Nur die darin enthaltenen Verordnungen bzw. Änderungen von Verordnungen sind nach Rechtsansicht des Wirtschaftsministeriums zustimmungspflichtig.

 

Kern der Regelungen ist ein vorläufiges Verbot unkonventionellen Frackings nach Schiefer- und Kohleflözgas oberhalb von 3000 m Tiefe. "Wissenschaftlich begleitete" Probebohrungen sind aber auch in geringeren Teufen möglich, solange die Frackingflüssigkeit nicht "wassergefährdend" ist. Von 2018 an soll eine Expertenkommission die Unbedenklichkeit erster Probebohrungen jährlich bescheinigen oder versagen. Auf Basis dessen dürfen die Landesberg- und Wasserbehörden auch in geringeren Tiefen konkrete Frackingmaßnahmen erlauben.

 

In Schichten tiefer als 3000 m ist bzw. bleibt Fracking unter bestimmten Voraussetzungen genehmigungsfähig.

 

In bestimmten, wassersensiblen Bereichen wird jegliches Fracking verboten, auch das seit 60 Jahren praktizierte konventionelle Fracking etwa in Sandgestein. Formal soll ein "Gesetz zur Änderung wasser- und naturschutzrechtlicher Vorschriften zur Untersagung und zur Risikominimierung bei den Verfahren der Fracking-Technologie" in diesem Sinne das Wasserhaushaltsgesetz (WHG) und das Bundesnaturschutzgesetz ändern.

 

Ausschlussgebiete für jegliches Fracking sind Wasserschutzgebiete, Heilquellenschutzgebiete, Seen und Talsperren zur Trinkwassergewinnung, Nationalparks, Naturschutzgebieten und je nach Bundesland-Entscheidung Einzugsgebiete von Mineralwasservorkommen, von Wasserentnahmestellen für Getränke oder Steinkohle-Bergbaugebiete.

 

Zudem soll die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) bei Fracking, aber auch bei jeglichen Tiefbohrungen eingeführt werden. Dies betrifft auch den Bau von Gas-Kavernenspeichern, auch fünf Jahre rückwirkend nach bereits erteilter Bohrgenehmigung. Bei kleineren herkömmlichen Öl- und Gasvorkommen sowie Geothermie unter 1000 m Tiefe muss nicht zwingend eine UVP vorgeschaltet werden, aber eine "Vorprüfung", ob eine UVP erforderlich ist. Lagerstättenwasser muss künftig entsorgt werden, auch bei konventioneller Öl- und Gasförderung, und zwar nach dem jeweiligen Stand der Technik. Die zuständige Behörde kann auch eine Aufbereitung nach Stand der Technik verlangen. Zurückfließende Frack-Flüssigkeiten dürfen nicht untertägig (unter der Oberfläche) eingebracht werden. Die Öffentlichkeit muss beteiligt werden. Die Anforderungen an das Bohrloch werden strenger.

 

Formal soll eine "Verordnung zur Einführung der UVP und über bergbauliche Anforderungen beim Einsatz der Fracking-Technologie und Tiefbohrungen" die "Verordnung zur UVP bergbaulicher Vorhaben" (UVP-V Bergbau) ändern sowie die "Allgemeine Bundesbergverordnung" (ABBergV).

 

Überdies wird die Beweislast für Bergschäden auch im Bohrloch-Bergbau einschließlich Fracking und Kavernenbau den Unternehmen auferlegt, d. h. in diesem Bereich umgekehrt. (Bergschadensvermutung, § 120 Bundesberggesetz, BBergG).

Ökostromrabatte sollen ausgeweitet werden

Einem Referenten-Entwurf des Bundeswirtschaftsministeriums zufolge will Sigmar Gabriel zwei weitere Industriebranchen von der EEG-Umlage befreien.


Die Regierung erwägt "Oberflächenveredelung und Wärmebehandlung" sowie Hersteller von "Schmiede-, Press-, Zieh- und Stanzseile, gewalzten Ringen und pulvermetallurgischen Erzeugnissen" von der EEG-Umlage weitestgehend zu befreien, schreibt der "Spiegel". Das Magazin beruft sich auf einen Referenten-Entwurf des Bundeswirtschaftsministeriums.

Nach Angaben des Forums Ökologisch Soziale Marktwirtschaft (FÖS) wären dann künftig von den 246 Branchen im Bereich des produzierenden Gewerbes lediglich 25 nicht mehr von der Ökostromumlage befreit.

Von den Grünen kam prompt Kritik: "Die Subventionspolitik von Gabriel verliert jedes Maß", so die energiepolitische Sprecherin Julia Verlinden zu den Plänen des Wirtschaftsministers. Wer 90 % der Branche Ausnahmen zugestehen kann, kann irgendwann nicht mehr erklären, warum die letzten 10 % das nicht auch bekommen", monierte Fraktionsvorsitzender Oliver Krischer laut dem Blatt. (sg)

Pflicht zu Energie-Audits für Nicht-KMU kommt

Der erste Diskussionsentwurf zur Änderung des EDL-G (Gesetz über Energiedienstleistungen und andere Energieeffizienzmaßnahmen) soll die Vorgaben des Artikels 8 der europäischen Energieeffizienzrichtlinie (2012/27/EU, EED) ins nationale Recht umsetzen.

Danach sind alle Nicht-KMU verpflichtet, Energieaudits nach EN 16247 zu absolvieren, die von qualifizierten Fachexperten abgenommen werden müssen. Die Energieaudits müssen bis zum 05. Dezember 2015 durchgeführt und mindestens alle vier Jahre nach dem vorangegangenen Energieaudit wiederholt werden. Alternativ zur EN 16247 werden auch zertifizierte Energiemanagementsysteme nach ISO 50001 oder Umweltmanagementsysteme nach EMAS anerkannt.

Diese Regelungen gelten nicht nur für das produzierende Gewerbe: Handel, Banken, Tourismus, Versicherungen, private Krankenhäuser und alle anderen nicht-produzierenden Unternehmen sind betroffen!

Außerdem wird der Status „KMU“ nach Empfehlung der EU-Kommission nicht nur durch Anzahl der Mitarbeiter, Jahresumsatz und Jahresbilanzsumme definiert, sondern auch durch Beteiligung an anderen Unternehmen (Partner- und Verbundunternehmen). Dies hat zur Folge, dass bedeutend mehr Unternehmen nicht als KMU gelten.

Ohne Erneuerbare deutlich höhere Strompreise

Eine Studie der Universität Erlangen ergibt, die Strompreissteigerungen der vergangenen Jahre wären ohne Erneuerbare deutlich höher ausgefallen.
 

Auf Basis historischer Daten der europäischen Strombörse EEX haben die Forscher der Friedrich-Alexander Universität Erlangen-Nürnberg (FAU) berechnet, wie sich die Strompreise für Privathaushalte und gewerbliche Kunden nach dem Unglück von Fukushima entwickelt hätten, wenn es keine erneuerbaren Energien gegeben hätte. Demnach wären die Strompreiserhöhungen deutlich höher ausgefallen, als die aktuell diskutierten höheren Strompreise durch das EEG.

Grund sei die Stilllegung von konventionellen und nuklearen Stromerzeugungskapazitäten infolge des Atomausstiegs. Mit dem verringerten Stromangebot hätte sich das Gleichgewicht aus Angebot und Nachfrage auf den bundesdeutschen Strommärkten zu deutlich höheren Börsenpreisen verschoben. Das resultierende Überangebot an den Strommärkten durch den Ausbau der Erneuerbaren wirke sich dagegen erheblich preismindernd aus. 

So ergeben sich der Analyse zufolge im Day-Ahead-Handel auf dem Spotmarkt des European Power Exchange (EPEX Spot) für 2013 Strompreise, die im Mittel um 5,29 ct/kWh höher wären – wenn kein Strom aus regenerativen Quellen zur Verfügung stünde. Damit stehen für 2013 den Kosten der EEG-Umlage von etwa 20,4 Mrd. € Einsparungen für konventionell erzeugten Strom von rd. 31,6 Mrd. € gegenüber. Eine Ersparnis von etwa 11,2 Mrd. €.

Die Einsparungen fallen für die verschiedenen Bereiche unterschiedlich aus: Für Privathaushalte und gewerbliche Stromverbraucher entsprechen die rekonstruierten Mehrkosten von 5,29 ct/kWh in etwa der für dieses Jahr fälligen Umlage von 5,277 ct/kWh. Für sie hätte sich also wenig geändert. Vorteile ergeben sich demnach vor allem für die von der EEG-Umlage befreiten stromintensiven Betriebe. Für sie hätte sich der Anteil der Erzeugungskosten an den Strombezugskosten mehr als verdoppelt. 

Ein weiterer Punkt den die Studie auflistet: Ohne Wind und Photovoltaik hätten über 269 Stunden allein durch konventionelle und nukleare Erzeugungskapazität 2013 nicht gedeckt werden können. Die Erneuerbaren hätten somit einen stabilen Netzbetrieb gewährleistet. 

Für die Zukunft sagt die Studie voraus, dass bei einem weiteren Ausbau der Erneuerbaren und ohne den Wegfall weiterer konventioneller Kraftwerke die Strombezugskosten bis 2020 in etwa "konstant" gehalten werden können. Mit der Abschaltung der sechs Kernkraftwerke bis dahin wird sich das Gleichgewicht jedoch so stark verschieben, dass mit einer Strompreiserhöhung von bis zu 7 ct/kWh zu rechnen sei. Daher ist es von 2023 aus Sicht der Energieforscher unabdingbar zusätzliche Erzeugungskapazitäten, vor allem mit Technologien zur Spitzenlasterzeugung zur Verfügung zu stellen. (sg)

Politik half Atomkonzernen wohl bei Millionen-Klagen

Ein Brief aus der Politik soll die 882-Millionen-Euro-Klagen der Atomkonzerne überhaupt erst möglich gemacht haben, berichtet die ARD-Sendung Monitor.

So soll der damalige RWE-Vorstandsvorsitzende Jürgen Großmann den hessischen Ministerpräsidenten Volker Bouffier ausdrücklich um ein Schreiben gebeten haben, das die Millionen-Klagen der Atomkonzerne gegen die Bundesregierung erst ermöglicht habe, berichtet Monitor über den bisher unveröffentlichten Briefwechsel. Noch pikanter: Der ehemalige Kanzleramtsminister Ronald Pofalla soll lt. Großmanns Brief einen schriftlichen Bescheid zugesagt haben, "dass Sie ein evtl. Anfahren verhindern werden." Weiter heißt es: "Wann können wir mit diesem Schreiben rechnen?", zitiert Monitor das Schreiben.

 

Hintergrund ist das von der schwarz-gelben Bundesregierung nach der Reaktor-Katastrophe in Fukushima verhängte Moratorium zur Stilllegung der ältesten deutschen Kraftwerke. Die Konzerne fordern inzwischen einen Schadensersatz von insgesamt 882 Mio. €.

 

RWE hatte gegen dieses Moratorium 2011 vor dem Verwaltungsgerichtshof Kassel geklagt. Zeitgleich fuhr man das Atomkraftwerk Biblis B nach dem Auslaufen des Moratoriums unter Berufung eines Schreibens des hessischen Ministerpräsidenten Bouffiers nicht wieder an. Dieser soll in dem Brief erklärt haben, gegen das Anfahren des Kernkraftwerks "vorgehen" zu wollen, so Monitor. Das ARD-Magazin beruft sich auf einen Atomrechtsexperten, der darin die Grundlage für die heutigen Schadensersatzforderungen von RWE sieht. Auch Eon und EnBW würden ihre Anforderungen u. a. mit diesem Schreiben begründen. Volker Bouffier, die Bundesregierung, Ronald Pofalle und Jürgen Großmann nahmen laut Monitor keine Stellungnahme auf Anfragen zu den damaligen Vorgängen.

Umfrage: Nur jede sechste KWK-Anlage profitabel

Die Geschäftslage der deutschen Stromversorger mit konventioneller Erzeugung hat sich seit 2013 verschlechtert, so eine Online-Umfrage des BDEW.

Für 39 % der deutschen Stromversorger mit eigener konventioneller Erzeugung, die an einer Online-Erhebung des Bundesverbandes der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) teilgenommen haben, hat sich ihre Geschäftslage in den Jahren 2013 und 2014 verschlechtert. Bei den "Stadtwerken und lokalen Energieversorgern" lag die Quote gar bei 41 %.

 

Dabei wirkte sich eine eigene Stromproduktion auf Basis fossiler Brennstoffe mit Abstand am schlechtesten auf das Geschäftsergebnis aus: bei 69 % der betroffenen Unternehmen (65 % der Kommunalunternehmen und 81 % der regionalen sowie überregionalen Versorger). Nur 8 % notierten einen positiven Beitrag. Die nächsten bedeutenden negativen Faktoren aus Sicht der Entscheider waren der (sinkende) Gas- und Stromabsatz mit 49 und 43 %. Eine eigene Produktion auf Basis Erneuerbarer nützte dagegen der Bilanz von 34 % der darin engagierten Versorger – der zweithöchste positive Wert nach dem ebenfalls abgefragten Segment Großhandel (35 %).

 

Bei 53 % jener konventionellen Eigenerzeuger schlugen die Verlust aus der Sparte auch auf die Gewinnausschüttungen an ihre privaten oder kommunalen Anteilseigner durch.

 

Eigene Kraft-Wärme-Kopplungs(KWK)-Anlagen waren 2013 und 2014 bei 32 % der antwortenden Unternehmen unwirtschaftlich, und gut die Hälfte schrieb gerade mal eine schwarze Null damit. Die Entscheider bewerten die Aussichten damit als noch schlechter: 43 % rechnen mit roten Zahlen in der hocheffizienten gleichzeitigen Erzeugung von Strom und Wärme, nur 14 % mit Gewinnen daraus, während in den vergangenen zwei Jahren noch 17 % einen positiven Ergebnisbeitrag aus solchen eigenen Anlagen erwirtschafteten.

 

Der BDEW veröffentlichte heute Ergebnisse dieser Erhebung, an der Ende November bis Mitte Dezember 265 Geschäftsführer von Stromversorgern mit eigener Produktion oder eigenem Vertrieb teilgenommen hatten. Der Verband forderte, 2015 müsse energiepolitisch ein weiteres Jahr der Entscheidungen werden, nicht nur ein Jahr der "Aktionspläne, Evaluierungsberichte und Absichtserklärungen". Neue Gesetze müssten vor allem beim Strommarktdesign, in der Kraft-Wärme-Kopplung, der Anreizregulierung, im Netzausbau, bei Erneuerbaren, in Sachen Energieeffizienz und Treibhausgasminderung bei Kraftwerken kommen, so BDEW-Hauptgeschäftsführerin Hildegard Müller.

EEG-Umlagekonto schließt 2014 mit hohem Plus

Im Dezember lief noch einmal ein kräftiges positives Saldo von fast 800 Mio. € auf.

Das EEG-Umlagekonto schließt das Jahr 2014 mit einem deutlichen Plus ab. Im Dezember lagen die Einnahmen um fast 800 Mio. € höher als die Ausgaben, zeigt die monatliche Veröffentlichung der vier Transportnetzbetreiber. Für das Gesamtjahr 2014 überstiegen die Einnahmen die Ausgaben um mehr als 3,08 Mrd. €. Weil zu Jahresbeginn 2014 noch ein Minus von rd. 225 Mio. € auszugleichen war, liegt der Kontostand nun zum Jahresende bei 2,85 Mrd. €.

Strom- und Gasverbrauch rückläufig

Nach Zahlen des Bundesverbandes der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) ist 2014 rd. 14 % weniger Gas verbraucht worden, bei Strom waren es fast 4 %.

Grund für den rückläufigen Erdgasverbrauch ist das milde Wetter während der Heizperiode, so der BDEW. Nach den neuen, vorläufigen Zahlen des Verbandes wird dieser 823 Mrd. kWh für das Jahr 2014 betragen. Im Vergleichszeitraum 2013 waren es noch 956 Mrd. kWh. Gut 8 % davon sind nach Verbandsangaben auf den geringeren Einsatz von Erdgas zu Heizzwecken und in der Kraft-Wärme-Kopplung zurückzuführen.

 

Daneben ging auch die Stromproduktion von 555 (2013) auf 534 Mrd. kWh zurück. Als Hauptgründe nannte der BDEW die schwache Konjunktur energieintensiver Industrien und abermals die milde Witterung. Des Weiteren waren Sparmaßnahmen und Effizienzverbesserungen bei den Verbrauchern ausschlaggebend, hieß es.

Staatliche Abgaben im Strombereich veröffentlicht

Die staatlichen Abgaben im Strombereich sind veröffentlich. Detaillierte Informationen sowie die Entwicklung seit 2012 finden Sie im Bereich „Informationen > Downloads“.

Preis des EnTeWe-Strom-Rahmenvertrages sinkt um 2 Ct/kWh

Durch Neuverhandlungen beim Strom-Rahmenvertrag für Privat- und Kleinkunden konnte eine Preisreduzierung von 2 Ct/kWh erzielt werden. Detaillierte Informationen zu unseren Rahmenverträgen sowie das Datenblatt zum Anbieterwechsel finden Sie im Bereich „Informationen > Downloads“.

Netzentgelte ziehen an

Trotz sinkender EEG-Umlage könnten sich die Strompreise dennoch erhöhen. Der Grund: steigende Netzentgelte im zweistelligen Prozentbereich.

Die Netzentgelte machen rund ein Fünftel des Strompreises aus. Nun sollen sie nach Informationen des "Handelsblatts" 2015 bei einigen in den zweistelligen Prozentbereich klettern. Im Durchschnitt liege der Anstieg bei 3,5 % im Vergleich zum Vorjahr. Das Blatt bezieht sich dabei auf eine Studie des Ökostromanbieters Lichtblick, in der von 33 großen Netzbetreibern die Preistabellen zum Stichtag 15. Oktober ausgewertet wurden. Demnach erhöhen davon 24 ihre Netzentgelte. Noch tiefer ins Detail geht Enet: Nach den Zahlen des Datenbankdienstleisters erhöhen sich die Gebühren in 53 Netzen um einen zweistelligen Prozentbetrag. Enet stützt sich dabei auf seine Datenbank Netznutzung Strom, in der lt. eigenen Angaben 90 % der deutschen Postleitzahl-Ort-Kombinationen bereits ein Entgelt für das jeweilige lokale Netz im kommenden Jahr angegeben haben.

So soll die Schleswig Holstein Netz AG diese um fast 18 % auf 8,45 ct/kWh angehoben haben. Damit liegen die Kosten mit 337,95 € deutlich über dem Durchschnitt (+31,7 %). Dieser bewegt sich Enet zufolge im nächsten Jahr bei 256,57 € oder 6,41 ct/kWh. Allerdings ist zu beachten, dass es sich hier aus dem Schnitt der bereits veröffentlichten Entgelte handelt. Bislang laufen die Netzentgelte unter dem Status "vorläufig" und können sich zum Jahresende noch ändern. Die größte Steigerung findet sich laut Enet im Netz der EVI Energieversorgung Ihmert GmbH mit 38,8 % (auf 9,02 ct/kWh)

Die EnBW-Tochter Netze BW GmbH verlangt in Baden-Württemberg 13,4 % mehr, die Wemag Netz GmbH erhöhte die Entgelte in Niedersachsen, Brandenburg und Mecklenburg um 10 %. Weit weniger senkten ihre Gebühren: Dazu zählen Stromnetz Hamburg (–3,5 %) und die Netzgesellschaft Potsdam (–4,6 %). Insgesamt stehen den steigenden Gebühren in 343 Netzen 196 Ermäßigungen gegenüber – 30 bleiben unverändert, so die Enet-Zahlen. (sg)

 

EEG-Umlage 2015 sinkt auf 6,17 Cent

Die Übertragungsnetzbetreiber haben die offizielle EEG-Umlage 2015 mitgeteilt: 6,17 ct/kWh netto. Sie fällt damit um 1,1 % gegenüber dem Vorjahr.

Die EEG-Umlage sinkt im Vergleich zum Vorjahr von 6,24 auf 6,17 ct/kWh (netto). Nach Angaben der vier Übertragungsnetzbetreiber 50Hertz, Amprion, Tennet und Transnet BW wird sich 2015 ein Umlagebetrag von etwa 21,8 Mrd. € ergeben – d. h. die Vergütungen an Anlagebetreiber abzüglich dem Gegenwert durch Börsenerlöse unter Berücksichtigung des EEG-Kontostands und Liquiditätsreserve.

Als Grund nennt Bundesnetzagentur-Präsident Jochen Homann, dass sich die angenommenen Risiken bezüglich der Stromvermarktung aus den volatilen erneuerbaren Energien nicht in vollem Umfang realisiert hätten. Wind- und Photovoltaikanlagen haben Homann zufolge nicht überdurchschnittlich eingespeist und auch der Ausbau der Erneuerbaren hat sich im erwarteten Rahmen bewegt. Die Liquiditätsreserve sei 2014, anders als in den vergangenen Jahren, daher nicht in Anspruch genommen worden. Daraus resultierte ein positiver EEG-Kontostand zum 30. Sep. 14.

Für 2015 gehen die ÜNB von einer weiter ansteigenden Erzeugung an elektrischer Energie aus regenerativen Anlagen aus. Sie erwarten einen Anstieg von über 10 TWh – von 150 TWh 2014 auf 160 TWh 2015. Für die Betreiber von Erneuerbare-Energien-Anlagen wird wohl im nächsten Jahr eine Auszahlung in Höhe von 23 Mrd. € fällig. Dem gegenüber stehen prognostizierte Vermarktungserlöse an der Börse in Höhe von rd. 1,8 Mrd. €. Die Differenz zwischen prognostizierten Einspeisevergütungen und Vermarktungserlösen bildet den wesentlichen Bestandteil der EEG-Umlage.

Hans-Joachim Reck, Hauptgeschäftsführer des Verbandes kommunaler Unternehmen (VKU) warnt davor, die jüngste EEG-Reform für das jetzige Sinken der Umlage verantwortlich zu machen: „So gut diese Entwicklung auf den ersten Blick, vor allem für den Verbraucher, anmutet: Sie ist ein Einmaleffekt, der auf den hohen 2014er-Überschuss des EEG-Kontos zurückzuführen ist.“ Kurzfristig werde die EEG-Reform allerdings keinen wesentlichen Einfluss auf die Höhe der EEG-Umlage und damit auf die Strompreise haben. Mittel- bis langfristig schon. Die Reform führe dann zu einem kosteneffizienteren Erneuerbare-Energien-Zubau und würde so den Anstieg der EEG-Umlage bremsen. Reck fordert eine konsequente Fortsetzung des Paradigmenwechsels zu mehr Wettbewerb. Vor allem die wettbewerbliche Vergabe von Fördermitteln, die bis 2017 für alle Erneuerbare-Energien eingeführt werden soll, würde die Kosteneffizienz der Förderung verbessern, so Reck.

Oliver Krischer, stellvertretender Fraktionsvorsitzender von den Grünen und Dr. Julia Verlinden, Sprecherin für Energiepolitik, nannten die Umlage für 2015 eine erfreuliche Nachricht. Das zeige, der weitere Ausbau der Erneuerbaren werde immer günstiger und wirke sich kaum mehr auf die EEG-Umlage aus. Beide betonen ebenfalls, dass die EEG-Novelle keinen Einfluss auf diese gehabt habe. "Im Gegenteil: Gabriels Energiewendebremse hat die großzügigen Befreiungen für die energieintensive Industrie sogar noch ausgeweitet und zusätzlich eine Sonnensteuer eingeführt", so die beiden Grünen. Ihnen zufolge hätte die Umlage dieses Jahr noch deutlich geringer ausfallen können, was die "ins Uferlose ausgedehnten Industrieausnahmen" verhindert hätten.

Die VBW – Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft warnt vor zu großer Euphorie: „Die EEG-Umlage liegt derzeit bei 6,24 ct/kWh. Wenn sie für 2015 mit 6,17 ct. angesetzt wird, ist das gerade mal ein Prozent weniger. Das ist kein Zeichen für eine Trendwende. Grund für den Rückgang ist der etwas zu hohe Ansatz der Liquiditätsreserve im vorangegangenen Jahr. Leider müssen wir davon ausgehen, dass die Umlage in den nächsten Jahren wieder anwächst“, betont vbw-Hauptgeschäftsführer Bertram Brossardt. Die EEG-Novelle sei aber ein wichtiger erster Schritt, um den planlosen Ausbau der Erneuerbaren zu begrenzen und die Strompreise in den Griff zu bekommen. „Mit der geplanten Ausschreibung und einer stärkeren Direktvermarktung kommen erstmals marktwirtschaftliche Ansätze in das EEG“, so Brossardt. Die VBW wiederholt daher ihre Forderung nach einer Deckelung der EEG-Umlage bei 5 ct/kWh. Alternativ käme auch eine Obergrenze von 8 ct/kWh für EEG-Umlage einschließlich aller weiteren Stromabgaben infrage. Brossardt: „Der schnellste Weg, dies zu erreichen, ist eine Absenkung der Stromsteuer.“

Der Bundesverband Erneuerbare Energie (BEE) rechnet mit einer stabilen EEG-Umlage bis 2017. Für 2016 erwartet der Verband eine Umlage von 6,05 ct/kWh und für 2017 von 6,2 ct/kWh. „Die Zeiten deutlich steigender EEG-Umlagen sind vorbei“, sagt BEE-Geschäftsführer Dr. Hermann Falk. Als Risiko für die EEG-Umlage sieht der Dachverband der Erneuerbaren die Forderung der fossilen Energiewirtschaft nach sog. Kapazitätsmärkten. Berechnungen im Auftrag des Bundeswirtschaftsministeriums haben demnach ergeben, dass Zahlungen für die Bereithaltung von Kraftwerken die EEG-Umlage um 0,5 Cent erhöhen würden. Nach Meinung des BEE könnte die Umlage 2015 sogar noch etwas niedriger liegen als jetzt: So hätten die ÜNB für 2015 eine deutlich höhere Stromerzeugung der Wind-Onshore- und -Offshore-Anlagen angenommen als der BEE.

Größter Treiber der EEG-Umlage waren in den vergangenen Jahren lt. BEE die sinkenden Börsenstrompreise und die Zunahme der Industrieprivilegierung. Der Börsenstrompreis ist in den vergangenen vier Jahren um 40 % von 5 auf 3 ct/kWh gefallen. Der Verband erwartet in den nächsten Jahren einen weiteren Rückgang der Stromhandelspreise, der aber deutlich schwächer als in den Vorjahren ausfallen werde, weil das heutige Niveau bereits sehr niedrig ist und die Grenzkosten der günstigsten Kohlekraftwerke fast erreicht worden sind. Für die Berechnung der EEG-Umlage nimmt der BEE an, dass der Börsenstrompreis weiter fällt: auf 3 Cent 2015, auf 2,9 Cent 2016 und 2,8 Cent 2017. (sg)

Enervie und BNetzA finden Lösung

Drei Enervie-Kraftwerke gehen vom Markt und stehen als Reservekraftwerke dem regionalen Netzbetreiber zur Verfügung. Unternehmen drohen Mehrkosten.

Die Enervie-Gruppe aus Hagen und die Bundesnetzagentur (BNetzA) haben sich auf Eckpunkte für den netzstabilisierenden Einsatz der Unternehmens-Kraftwerke geeinigt. Grund für den Kompromiss ist, dass die Bezugskapazität vom vorgelagerten Netzbetreiber Amprion GmbH nicht ausreicht, um die gesamte Netzlast im Netzgebiet der Enervie zu decken. Um die Region dennoch mit Strom zu versorgen und die Kapazitätslücken auszugleichen, sei zeitweise der Einsatz von Enervie-Kraftwerken erforderlich. Diese sind derzeit aber nicht gewinnbringend und werfen stattdessen "massive Verluste ab" – O-Ton Enervie –, weshalb das Hagener Unternehmen hofft, dass sie als systemrelevant erklärt würden. Die BNetzA folgte der Forderung allerdings nicht.

Nun sieht die Einigung vor, dass die Enervie-Kraftwerke nicht mehr im Markt, sondern nur auf Anforderungen des Verteilnetzbetreibers Enervie Asset-Network (EAN) zur Versorgungssicherheit eingesetzt werden. Die entstehenden Kosten für den Betrieb der Kraftwerke sollen durch höhere Netzentgelte im Netzgebiet der EAN ausgeglichen werden.

Glücklich ist Enervie mit der Lösung nicht. Man fürchtet, dass Unternehmen in Hagen und große Teile der Märkischen Region teilweise mit erheblichen Kosten belastet werden. Größere Industrieunternehmen müssen nach Enervie-Berechnungen mit Netzentgelt-Erhöhungen in teilweise bis zu siebenstelliger Höhe rechnen. (sg)

Noch mehr Kraftwerksprojekte werden gestrichen

Laut BDEW werden mittlerweile 43 % der in Deutschland geplanten Kraftwerke bis 2020 in Frage gestellt. Der Verband ruft erneut nach einem Kapazitätsmarkt.

Nach Einschätzung des Bundesverbandes der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) hat sich die Lage am Kraftwerksmarkt weiter verschärft. "Die Verunsicherung der Investoren wird immer größer, und auch der wirtschaftliche Druck auf die bestehenden Kraftwerke nimmt ständig zu", erklärte Hauptgeschäftsführerin Hildegard Müller bei der Vorstellung der neuen BDEW-Kraftwerksliste auf der Hannover Messe. Inzwischen sind konkret 32 der insgesamt 74 bis ins Jahr 2020 geplanten Anlagen in Frage gestellt. Dies sind 43 %. Im vergangenen Jahr waren es noch 22.

Der BDEW hat eine neue Kraftwerksliste erstellt. Bei zahlreichen in der Liste enthaltenen Projekten sei noch unsicher, ob diese am Ende auch realisiert werden. Negativ wirkten sich zusätzlich auch die Kraftwerke aus, für die bei der Bundesnetzagentur ein Antrag auf Stilllegung vorliege. "Es muss nach heutigem Kenntnisstand davon ausgegangen werden, dass die gesicherte Leistung bis zum Abschalten der letzten (deutschen) Kernkraftwerke 2022 um 13 600 MW zurückgehen wird, wenn sich die politischen Rahmenbedingungen nicht ändern", so Müller.

"Der Gesetzgeber muss wie im Koalitionsvertrag angekündigt die Vorbereitungen für Kapazitätsmärkte treffen, damit wir auf mögliche Engpässe in ein paar Jahren vorbereitet sind", forderte Müller. Laut der BDEW-Kraftwerksliste sind zwar insgesamt 74 größere Anlagen mit einer installierten Leistung von rd. 38 000 MW in Planung, im Genehmigungsverfahren, genehmigt, im Bau oder im Probebetrieb. Auch gehen in diesem und im nächsten Jahr voraussichtlich noch fünf Steinkohlekraftwerke und vier Erdgaskraftwerke ans Netz. Aber: "Ein wirtschaftlicher Betrieb dieser Kraftwerke ist auf dem jetzigen Markt fraglich", so Müller. (al)

Quelle: ZfK Zeitung für kommunale Wirtschaft - www.zfk.de

Gashändler bekommen Umlage zurück

Die beiden deutschen Gas-Marktgebiete haben im vergangenen Jahr die Ferngasnetze kostengünstiger stabil gehalten, als sie Umlage einnahmen.

Gasmarkt-Teilnehmer, die einen eigenen Bilanzkreis verantworten, bekommen bis Ende März die Regel- und Ausgleichsenergieumlage, die sie von April bis September 2013 bezahlt haben, zu 100 % zurück. Dies kündigten beide deutschen Gas-Marktgebiete, NCG und Gaspool, an.

Grund: NCG und Gaspool haben von April bis September 2013 – also außerhalb der Heizperiode - die deutschen Ferngasnetze so günstig ausgeregelt, dass sie die damals erhobene Regel- und Ausgleichsenergieumlage dafür nicht benötigten. Gemäß dem regulatorisch vorgegebenen "Grundmodell für Ausgleichsleistungen und Bilanzierungsregeln im Gassektor" (GABi Gas) könnten sie den Überschuss im dazugehörigen Konto normalerweise nachlaufend mit entsprechend geringeren Umlagen verrechnen. Doch seit 1. Okt. 13 ist die Umlagehöhe gleich null. Daher muss ausgeschüttet werden.

Bilanzkreisverantwortliche (BKV) im Marktgebiet Gaspool, die seinerzeit Umlage gezahlt haben, bekommen in einem ersten Schritt die 0,08 ct/kWh zurück. Bei NCG sind es 0,02 ct/kWh. Gaspool schüttet in einem zweiten Schritt an BKV mit den Zeitreihentypen "Standardlastprofile (SLP) synthetisch", "SLP analytisch" sowie "Registrierende Leistungsmessung mit/ohne Tagesband" aus. Die Höhe beträgt hier 0,0996 ct/kWh für die bilanzkreiserheblichen Ausspeisemengen, bei NCG 0,1573 ct/kWh. Insgesamt bekommen Gaspool zugeordnete BKV 166 Mio. € zurück. NCG nannte keine Gesamtsumme.

NCG meldete, dass es auch in der Heizperiode Oktober 2013 bis März 2014 einen Überschuss in seinem Regel- und Ausgleichsenergiekonto erzielt hat, und kündigte eine weitere Ausschüttung für "voraussichtlich" Juli an.

Für die Überschüsse gibt es einige Erklärungsansätze: So wird der bisher milde Winter und damit ein geringer Ausregelungsbedarf angeführt. Andere sprechen von einem Erfolg der regulatorischen Vorgaben, wie Regelenergie zur Stabilisierung des Netzes einzukaufen sei. Seit 1. Okt. 13 müssen die Gas-Marktgebiete im "Zielmodell Regelenergie" ihren Bedarf weitestmöglich an der Börse EEX beschaffen. NCG besorgt so mittlerweile über 90 % seines Bedarfs. (geo)

Quelle: ZfK Zeitung für kommunale Wirtschaft - www.zfk.de